Mediationsverfahren

bei Konflikten zwischen Studierenden und Lehrenden

  1. Konflikte hängen häufig mit Leistungsanforderungen und Leistungsbeurteilungen zusammen. Um unnötige Konflikte zu vermeiden, ist den Studierenden zu Semesterbeginn in jedem Kurs ein Semesterprogramm auszuhändigen, in dem die Leistungsanforderungen und die Leistungsbeurteilung (sowie deren Kriterien) festgehalten sind. Falls im laufenden Semester Änderungen erforderlich sind, müssen diese mit den Studierenden besprochen und einvernehmlich beschlossen werden.
  2. Lehrende wie Studierende sollten wechselseitige Unzufriedenheit frühzeitig in sachlicher und respektvoller Form artikulieren und nicht zuwarten, bis schwerwiegendere Konflikte entstehen. Die beste Konfliktlösung ist das persönliche Gespräch zwischen Studierenden, allein oder in Gruppen, und den LehrveranstaltungsleiterInnen. Letztere sollten sich für derartigen Gespräche Zeit nehmen: Sie gehören zu den Dienstpflichten und sollten üblicherweise in den regulären Sprechstunden bzw. nach Vereinbarung stattfinden.
  3. Falls ein Konflikt im Gespräch zwischen Lehrenden und Studierenden nicht lösbar ist, kann jede Konfliktpartei durch eine schriftliche Eingabe (Sachverhaltsdarstellung) beim Leiter bzw. bei der Leiterin des Fachbereichs (über die Referentin für Studien- und Prüfungsangelegenheiten: ein Mediationsverfahren anstoßen. Der anderen Konfliktpartei ist Gelegenheit zu geben, auf die Eingabe in ebenfalls schriftlicher Form zu antworten. An dem Mediationsverfahren nehmen die beiden Konfliktparteien teil, eine Vertrauensperson des LV-Leiters bzw. der LV-Leiterin aus dem Kreis der Lehrenden des Fachbereichs, eine Vertrauensperson der Studierenden aus dem Kreis der StRV Romanistik sowie der Fachbereichsleiter bzw. die Fachbereichsleiterin. Das Mediationsverfahren findet in Form eines oder mehrerer Gespräche in der genannten Zusammensetzung statt.  Es wird mit einem von den Konfliktparteien und dem Fachbereichsleiter bzw. der Fachbereichsleiterinnen unterzeichneten Gesprächsprotokoll abgeschlossen.

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CK-Sekretariat für Studien- und Prüfungsangelegenheiten
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