Studium ohne Matura – Studienberechtigungsprüfung

Voraussetzungen sind:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Inländern gleichgestellt
  • Eindeutige – über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende – erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung.

Die Studienberechtigungsprüfung wird für eine bestimmte – von Ihnen gewählte – Studien­richtung absolviert und besteht aus insgesamt 5 Teilprüfungen (schriftlich und/oder mündlich), die sich wie folgt zusammensetzen:

  • Aufsatz über ein allgemeines Thema (für alle Studien­richtungen)
  • Die 4 weiteren Prüfungen setzen sich aus 3 Pflichtfächern, die je nach gewählter Studien­richtung unterschiedlich sind und einem studienrichtungsbezogenen Wahlfach zusammen.

Information und Beratung:

Monika Radler
Rechtsabteilung
Kapitelgasse 6, Stiege 9, 1. Stock
5020 Salzburg
Tel. +43(0)662/8044-2053

Wichtige Informationen für den Start finden Sie hier als PDF zum Download:

Grundlegende Informationen zur Studienberechtigungsprüfung


Voraussichtliche Termine der schriftlichen Prüfungen:

3. – 5. Februar 2025
(Anmeldeschluss: 17. Jänner 2025)

14. – 16. April 2025
(Anmeldeschluss: 28. März 2025)

30. Juni – 2. Juli 2025
(Anmeldeschluss: 13. Juni 2025)

22. – 24. September 2025
(Anmeldeschluss: 5. September 2025)

ALLE schriftlichen Prüfungen finden jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr, im HS 223, Firmian Salm Haus (Eingang Bibliothek), Kapitelgasse 5 – 7, 3. Stock, 5020 Salzburg, statt.
Eine Anmeldung hat längstens zwei Wochen vor dem Termin in der Rechtsabteilung der Paris Lodron Universität Salzburg zu erfolgen (siehe: Anmeldeschluss).

Alle Anträge und weitere wichtige Informationsblätter für die Prüfungen finden Sie als PDF hier:

Anträge und Informationen