Gesetzliche Grundlage: § 55 Universitätsgesetz
Fächer aus verschiedenen Studien dürfen zu einem individuellen Bachelor- oder Masterstudium verbunden werden. Dieses individuelle Studium muss mit einem regulären Studium gleichwertig sein. Der Antrag hat ein vollständiges Curriculum inkl. Qualifikationsprofil zu enthalten.
Das Qualifikationsprofil hat eindeutig darzulegen, welche Verwendungsmöglichkeiten mit diesem Studium in Beruf und Gesellschaft verbunden sind und welche Qualifikationen zur Bewältigung dieser Situationen mit diesem Studium erworben werden. Weiters ist der individuelle Bildungsbedarf, der mit diesem Studium erreicht werden soll, detailiert darzulegen.
Der Umfang des Studiums (dargestellt in ECTS-Punkten) hat den von vergleichbaren regulären Studien zu entsprechen.
Der Antrag ist in der Rechtsabteilung einzubringen und wird von den Vorsitzenden der fachlich betroffenen Curricularkommissionen begutachtet. Die Entscheidung trifft der Vizerektor für Lehre und Studium mittels Bescheid.