Schritt für Schritt zur Anerkennung von Prüfungen:
Gesetzliche Grundlage ist § 78 Universitätsgesetz
- Füllen Sie den Antrag für Anerkennung von Prüfungen in PLUSONLINE (Leitfaden zum Ausfüllen) aus.
- Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte auch an die*den Vorsitzende*n der Curricularkommission ( Zuständigkeiten an der PLUS).
- Drucken Sie den vollständig ausgefüllten Antrag aus.
Führen Sie bitte unbedingt Ihre Handynummer an, damit wir Sie benachrichtigen können! - Lege Sie den Antrag (mit Kopien der Zeugnisse über die absolvierten Prüfungen) der*dem Vorsitzende*n der Curricularkommission vor, damit der Antrag bearbeitet und begutachtent werden kann.
- Die*der Vorsitzende der Curricularkommission begutachtet den Antrag und übermittelt ihn samt einer Anerkennungsempfehlung an die Rechtsabteilung, wo ein entsprechender Anerkennungsbescheid ausgestellt wird.
- Der Bescheid über die Anerkennung von Prüfungen wird Ihnen elektronisch ausschließlich an Ihre universitäre E-Mail-Adresse () als amtssigniertes PDF zugestellt.
Wenn Sie die Eintragung in PLUSOnline beschleunigen möchten, können Sie nach Zustellung des Bescheides einen Rechtsmittelverzicht mit dem Wortlaut „Ich bestätige hiermit den Erhalt des Bescheides und verzichte ausdrücklich auf das ordentliche Rechtsmittel der Beschwerde für den betreffenden Bescheid.“ per Mail an abgeben.
Nähere Informationen entnehmen Sie dem Bescheid und der E-Mail, die Ihnen mit dem Bescheid übermittelt wird.
Informationen zur Amtssignatur finden Sie hier: Amtssignatur