Sitzpläne
Bestuhlungsvarianten / Bühnengrößen
1. Minimalbestuhlung
496 Sitzplätze auf fixer Sitztribüne, bei jeder Bühnengröße möglich;
2. Maximalbestuhlung
616 Sitzplätze bei kleinster Bühne und ohne optisch integrierte Rollstuhlplätze (496 auf fixer Sitztribüne und 5 (demontierbare) Reihen zu je 24 Sitzplätzen);
3. Bei Bühne mit ausgezogenem Teil
568 Sitzplätze: 496 davon auf fixer Sitztribüne bei Beibehaltung von 3 (demontierbaren) Vorderreihen zu je 24 Plätzen;
4. Bei Bühne ohne ausgezogenem Teil
616 Sitzplätze: davon 496 auf fixer Sitztribüne bei Beibehaltung der 5 (demontierbaren) Vorderreihen zu je 24 Plätzen;
5. Für alle Varianten
a) In jedem Fall sind 4 Dienstsitze für die Behörde frei zu halten;
b) In den vorderen 5 demontierbaren Reihen können rechts und links 2 mal 2+3 Sitze extra demontiert werden, um hier optisch integrierte Rollstuhlplätze
zu schaffen; verkabelt;
c) 2 Rollstuhlplätze rechts und links der vorderen Reihen zusätzlich sind gestattet;
d) Jede demontierbare Reihe (= die ersten 5 Reihen) umfasst 24 Sitzplätze.
e) der Ausbau der 4. und 5. Reihe ist ggf. mit Kosten verbunden (-> Preisliste)