AKM

Die drei Buchstaben „AKM“ stehen für Autoren, Komponisten, Musikverleger. Sie stehen gleichzeitig auch für die Gesellschaft, zu der sich die Autoren, Komponisten und Musikverleger bereits vor mehr als 100 Jahren (1897) zusammengeschlossen haben.

Für die Nutzung ihres geistigen Eigentums (= ihrer Werke) durch Dritte, wie z.B. Veranstalter, Sendeunternehmer, Anbieter von Online-Diensten, Tonträgerhersteller, haben die Urheber gemäß Urheberrechtsgesetz Anspruch auf einen angemessenen Lohn (Tantiemen).

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