Qualitätsentwicklung Forschung

Gebäude Forschung
Foto: © Simon P. Haigermoser


Thematisiert man Qualitätssicherung in der Forschung, ist zunächst ganz grundsätzlich auf die in der Verfassung verankerte Freiheit der Wissenschaft hinzuweisen. Daraus ergibt sich, dass das Rektorat oder das Qualitätsmanagement keinerlei Möglichkeit oder auch nur Intention haben, auf die Ergebnisse von Forschung Einfluss zu nehmen. Es gibt kein Prozedere, in dessen Rahmen durch eine universitäre Einrichtung die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung vor Veröffentlichung geprüft werden.

Der (weitere) Rahmen, innerhalb dessen wissenschaftliche Forschung erfolgen kann und muss, ist definiert in den „Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“. Weiters hat sich die Universität Salzburg zur Umsetzung der „European Charter for Researchers and a Code of Conduct for the Recruitment of Researchers“ verpflichtet und ist für die Umsetzung dieser Verpflichtung von der Europäischen Kommission mit dem Logo „HR Excellence in Research“ ausgezeichnet worden (Details). Darüber hinaus ergeben sich Verpflichtungen in Zusammenhang mit der in unserer Satzung geregelten Ethikkommission, die bei entsprechenden Forschungsvorhaben zu befassen ist.

Weitere Regelungen ergeben sich durch die Richtlinien von Fördergebern bei der Beantragung und vor allem Durchführung von Drittmittelprojekten. Und auch intern gibt es Regelungen für die Beantragung von Drittmitteln; diese zielen aber (sowie weitere  SOP rund um Finanzgebarung u. a. m.) ausschließlich auf formale Aspekte ab. Dies gilt auch für den speziellen Fall der Auftragsforschung.

Verstöße gegen die Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis sind zunächst von der „Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ zu behandeln und werden allenfalls dem Rektorat weiter geleitet, das ggf. disziplinar- und arbeitsrechtliche Schritte ergreifen kann. Allenfalls kann ein Fall auch der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) übergeben werden. In einem ähnlichen Modus erfolgt auch die Auseinandersetzung mit Plagiatsvorwürfen.

Eine inhaltliche Qualitätskontrolle erfolgt letztlich auf zwei Ebenen, in beiden Fällen extern:

  • Zum einen bei der Begutachtung von Drittmittelanträgen durch die (potenziellen) Fördergeber (FWF, EU, …);
  • Zum anderen bei der Publikation von Forschungsergebnissen in Form von Monografien, Artikel, Beiträgen in Herausgeberbänden, Vorträgen etc. durch die Verleger, Herausgeber, Peer-Reviews, etc.

Zudem ist in diesem Zusammenhang die regelmäßig stattfindende Evaluierung von Fachbereichen, Schwerpunkten und Besonderen Einrichtungen zu nennen.

Die Verantwortlichkeit für wissenschaftliche Qualität liegt bei dem/der einzelnen Forscher*in. Es kann und muss in ihrem bzw. seinem Interesse liegen, beste wissenschaftliche Qualität zu liefern. Andernfalls wird sie oder er wissenschaftlich nicht vorankommen.