Lernstörungstherapie mit Schwerpunkt Lesen, Rechtschreiben und Rechnen

Curriculum Lernstörungstherapie

Voraussichtlicher Lehrgangsstart: Oktober 2025

Veranstaltungsort: Salzburg

Kosten: € 7.500 (reduzierter Lehrgangsbeitrag) / € 11.800,- (voller Lehrgangsbeitrag)

Der reduzierte Lehrgangsbeitrag beträgt € 7.500. Der reduzierte Lehrgangsbeitrag kann durch eine Förderung des Landes Salzburg (im Folgenden Landesförderung) realisiert werden.
Mit der Inanspruchnahme des reduzierten Lehrgangsbeitrages verpflichten sich die Teilnehmer:innen, die Förderung im Rahmen von Fallarbeiten (siehe § 8 des Curriculums) ohne Kostenersatz durchzuführen. Für diese sind förderungswürdige Kinder der PVS der PH Salzburg vorgesehen, in Absprache mit der Lehrgangsleitung können auch andere förderungswürdige Kinder – jedoch nur solche aus dem Bundesland Salzburg – herangezogen werden.

Für Lehrgangsteilnehmer*innen mit Wohnsitz außerhalb des Bundeslandes Salzburg, für die eine Förderung von Kindern aus dem Bundesland Salzburg nicht möglich ist, kann in Absprache mit der Lehrgangsleitung der volle Lehrgangsbeitrag von € 11.800,- verrechnet werden (die Verpflichtung zur kostenfreien Förderung entfällt in diesem Fall).
Dies muss im Einzelfall geklärt werden, wir bitten in diesem Fall um Kontaktaufnahme.

Anmeldung/Bewerbung – bis 30.Juni 2025: 

  • Anmeldeformular
  • Nachweis über fachlich in Frage kommendes Bachelorstudium (gemäß § 51 (1) Z 4 UG  – siehe §2 Curriculum)
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben (max. 1 Seite)

Zulassungsvoraussetzungen:
Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang „Lernstörungstherapie mit Schwerpunkt Lesen, Rechtschreiben und Rechnen“ ist (unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze)
(1) ein abgeschlossenes Bachelorstudium gemäß § 51 (1) Z 5 UG: a. der Psychologie, Pädagogik, Sprachwissenschaft, oder des Lehramts,
b. der Logopädie oder Ergotherapie, oder
c. eines anderen gleichwertigen Studienfaches,

(2) eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung gemäß § 70 (1) UG sowie
(3) eine Bewerbung inkl. eines Lebenslaufes sowie eines Motivationsschreibens, in dem die Gründe für die Teilnahme am Universitätslehrgang und die angestrebten Ziele auszuführen sind.
(4) Die Lehrgangsleitung behält sich die Möglichkeit eines persönlichen Aufnahmegesprächs vor, um, abhängig vom Abschluss der Bewerber*innen, Vorkenntnisse im Bereich der Sprachentwicklung, motorischen Entwicklung, Entwicklung des visuellen und auditiven Systems, der emotionalen und sozialen Entwicklung und der Lernpsychologie zu überprüfen.
(5) Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben gute Kenntnisse der deutschen Sprache (mind. B2 des „Europäischen Referenzrahmens“) nachzuweisen. Hinsichtlich der Art des Nachweises ist die Verordnung des Rektorates über die Nachweise der für einen erfolgreichen Studienfortgang bzw. für eine Studienbewerbung erforderlichen Sprach-kenntnisse vom 04.12.2018, MBl. Nr. 37, anzuwenden.

Über die Aufnahme zum Universitätslehrgang entscheidet die Lehrgangsleitung.

________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Lehrgangsleitung: Univ.-Prof. Dr. Florian Hutzler
Ausbildungsleitung: Prof. Dr. Verena Hawelka
Therapiekoordination: Dr. Stefan Hawelka
Administration: Brigitte Koch-Stockinger

Lehrende (Alphabetische Reihenfolge): – in Überarbeitung
HAWELKA Stefan
HAWELKA Verena
KAIN Winfried
KRONBICHLER Martin
LANDERL Karin