Allgemeine Hinweise Prof. Roth
Informationen für Diplomanden und Dissertanten in den Fächern Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht-
Prof. Roth
1. Anmeldung und Thema
Das Thema wird in einem persönlichen Gespräch mit Prof. Roth fixiert, wobei Wünsche des Kandidaten/der Kandidatin weitgehend berücksichtigt werden. Der Bewerber/die Bewerberin hat sodann eine etwa 5 seitige Disposition einzureichen, aufgrund deren Prof. Roth über seine/ihre Annahme zur Betreuung entscheidet. Erst jetzt erfolgt die Anmeldung im Prüfungsamt.
2. Disposition
Eine Disposition soll erläutern, dass und auf welchem Wege es sich wissenschaftlich lohnt, einer oder mehreren Fragestellungen nachzugehen. Sie hat die Funktion, jene Probleme darzustellen, mit denen sich die Dissertation beschäftigen soll. Hierzu sind die jeweiligen Probleme bzw. die jeweiligen Rechtsfragen in Grundzügen darzulegen und der Meinungsstand in Literatur und Judikatur anzusprechen. Hierzu gehört auch die Frage, ob und welche Monografien es zum Thema gibt. Soweit möglich können auch bereits Ergebnisse oder Tendenzen angedeutet werden.
Im Hinblick auf diese Erfordernisse muss eine Disposition mindestens fünf Seiten umfassen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass eine bloße schlagwortartige Auflistung im Sinne eines Inhaltsverzeichnisses keine Disposition darstellt. Die Disposition bedeutet keine Zusatzarbeit, sondern ist Grundlage von wissenschaftlichem Arbeiten. Idealiter vermittelt sie dem Leser den Eindruck: Wenn dieses Projekt nicht verwirklicht wird, bliebe eine Lücke bestehen.
3. Vorkenntnisse
Der Bewerber/die Bewerberin sollte die Diplomprüfung sowohl aus Bürgerlichem Recht als auch aus Zivilverfahrensrecht bereits absolviert haben. Auch der Nachweise des Besuches einer Arbeitsgemeinschaft „Einführung in das wissenschatliche Arbeiten“ und „EDV für Juristen“ oder „Rechtsinformatik“ ist wünschenswert.
4. Betreuung
Die Betreuung erfolgt in vereinbarten Terminen. Für Dissertanten ist die Teilnahme an einem entsprechenden Seminar verpflichtend. Darüber hinaus sollte der Kandidat/die Kandidatin sein/ihr besonderes Interesse am Fach auch durch den Besuch sonstiger einschlägiger Lehrveranstaltungen und Gastvorträge bezeugen.
Der Kandidat/die Kandidatin muß in regelmäßigen Abständen über den Fortgang seiner/ihrer Arbeit berichten. Sollte der Kontakt zur Betreuerin über länger als 1 Semester abbrechen, kann das Thema an jemand anderen vergeben werden.
5. Arbeitsrichtlinien
Schon vor Beginn des Schreibens sollten unbedingt die im folgenden genannten Werke konsultiert werden, deren Hinweise hinsichtlich Aufbau, Inhalt und Form zu beachten sind:
Holzhammer/Roth, Einführung in das Bürgerliche Recht mit IPR, 4. Auflage, Springer Wien 1999, S. 361 ff. (Methodenlehre der Rechtswissenschaft),
Kerschner, Wissenschaftliche Arbeitstechnik und -methoden für Juristen, 4. Auflage, WUV Wien 1997, Friedl/Loebenstein (Hrsg.), Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen, 4. Auflage, Manz Wien, 1997.
Diplomarbeiten müssen einen Umfang von mindestens 50, Dissertationen von mindestens 100 Seiten mit einfachem Zeilenabstand aufweisen. Die Übersichtlichkeit der Darstellung ist durch eine entsprechende Absatzgliederung zu wahren.
Die Arbeit hat neben dem inhaltlichen Teil jedenfalls eine Titelseite (Anforderungen des Prüfungsamtes beachten) sowie ein Inhalts-, Abkürzungs- und Literaturverzeichnis zu enthalten. Gegebenenfalls erscheint auch ein Fall- und/oder Dokumentenregister wünschenswert.