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Rechtsinformatik und Informationsrecht
Rechtsinformatik und Informationsrecht bilden ein Fächerbündel im 3. Studienabschnitt. Es besteht aus folgenden Lehrveranstaltungen:
SE Rechtsinformatik und Informationsrecht (2 St; WS und SS; das Seminar ist jeweils im WS sowohl Pflicht-LV im Fächerbündel als auch SE im Diplomarbeitsfach Rechtsinformatik, im SS nur SE im Diplomarbeitsfach Rechtsinformatik)
KU Datenbankrecherche für Fortgeschrittene (2 St; Wahl-LV jeweils im WS)
KU EDV-Anwendungen für Juristen (2 St; Wahl-LV jeweils im WS)
SE Rechtsethik (2 St; Pflicht-LV jeweils im SS)
VL Privates Informatikrecht (2 St; Pflicht-LV jeweils im SS)
VL Öffentliches Informatikrecht (2 St; Pflicht-LV jeweils im SS)
VL Online- und Computerstrafrecht (1 St; Wahl-LV jeweils im SS)
VL Privates Informatikrecht-Vertiefung (1 St; Wahl-LV jeweils im SS)
Genauere Inhalte und Literaturempfehlungen erfahren Sie in den angeführten Lehrveranstaltungen.