Das Fach Kirchenrecht an der Universität Salzburg ist wissenschaftlich und organisatorisch am Fachbereich Praktische Theologie angesiedelt und hat in Salzburg seit den Anfängen der Paris-Lodron-Universität eine ungebrochene Tradition in Lehre und Forschung.
Gegenstand des Fachs Kirchenrecht sind einerseits das staatliche Religionsrecht, im Sinne des rechtlichen Verhältnisses des (österreichischen) Staats zu den in ihm existierenden religiösen Gruppierungen, andererseits die katholische Kirche und das ihr eigene Kanonische Recht, verstanden im Sinne einer Gemeinschaftsordnung (inkl. Streitordnung) für die Gläubigen, Amtsträger und Institutionen. Die Grundlagen und Quellen des kanonischen Rechts sind hierbei theologischer Art, ihre Terminologie und Hilfsmittel juristischer Art.
Methodisch und hermeneutisch orientiert sich das Fach Kirchenrecht an den ekklesiologischen Vorgaben der durch das Zweite Vatikanische Konzil angestoßenen rechtsdogmatischen Diskussion über das Wesen, das Ziel und die rechtliche Struktur der katholischen Kirche. Insofern verdeutlicht die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem kanonischen Recht, dass Recht legitim zur Kirche gehört, spezifisch juristischen Kriterien verpflichtet ist und zugleich seine theologische Grundlegung und pastorale Zielsetzung für eine den Zielen und der Sendung der Kirche angemessene Interpretation des Rechts und der Rechtsanwendung berücksichtigen muss.
Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurde seitens der Forschenden im Fach Kirchenrecht in Salzburg auf eine Intensivierung der Interdisziplinarität Wert gelegt und insbesondere auch der Bezug zur Pastoral und zur Rechtspraxis in Rechtsprechung, Verwaltung und Rechtsberatung hergestellt. Das Salzburger Fach Kirchenrecht zeichnet sich hierbei durch eine breite Vernetzung mit verschiedensten nationalen und internationalen kirchen- und religionsrechtlichen Instituten sowie Dikasterien der römischen Kurie aus.

Forschungsschwerpunkte:

  • Kirchliche Rechtsgeschichte
  • Religions- und Staatskirchenrecht (Schwerpunkt: Österreich)
  • Rechtliche Grundlagen und Ausgestaltung des konfessionellen Religionsunterrichts in Österreich
  • Kirchliches Vermögensrecht/Finanzierung der kirchlichen Sendung in Österreich
  • Kirchlicher Verkündigungsdienst
  • Kirchlicher Heiligungsdienst

Ziel und Aufgabe von Lehre und Forschung:

  • Grundinformation über Geschichte, Systematik und Methodik der Kirchenrechtswissenschaft sowie über spezielle Inhalte aus dem Universal- und Partikularkirchenrecht
  • Einführung in die Zusammenhänge von Kirchenrecht und Seelsorge sowie in die Rechtspraxis auf den verschiedenen Ebenen der Kirchenverfassung
  • Qualifizierung für kirchliche Arbeitsfelder in Gerichtswesen, Seelsorge und Verwaltung
  • Aufbereitung kirchenrechtlicher Inhalte für die Studierenden der theologischen Studiengänge mit Hinblick auf eine etwaige Tätigkeit in kirchlichen Berufsfeldern
  • Beratung von Rechtsuchenden
  • Wissenstransfer in die Gesellschaft