Ist das schon Diskriminierung?

Hier finden Sie Antworten auf die Beispiele für diskriminierende Aussagen, die im Rahmen der PLUS Respekt Kampagne veröffentlicht wurden:

Die Kampagne zu PLUS Respekt illustriert Diskriminierung aufgrund der Herkunft, Religion, Betreuungspflichten, Alter, Klasse, Geschlecht und Geschlechtsidentität.

Karte: Wie haben Sie so gut Deutsch gelernt?

Thema HERKUNFT: „Wie haben Sie so gut Deutsch gelernt?“

Der Anteil internationaler Studierender an der PLUS ist mit 36% überdurchschnittlich hoch (1). Aufgrund des Aussehens oder des Akzents werden jedoch auch bei Personen mit deutscher Erstsprache gute Deutschkenntnisse als überraschend wahrgenommen und kommentiert. So erleben viele Personen mit Deutsch als Erstsprache diese Form der Ausgrenzung. Die Aussage ist an sich nicht böse gemeint, enthält aber eine ausgrenzende Botschaft des Andersseins.

Quelle: (1) https://www.plus.ac.at/news/die-paris-lodron-universitaet-salzburg-ist-internationaler-denn-je/?pgrp=218&is_paged=1  

 

Karte: Wer versorgt Ihre kleinen Kinder, wenn Sie wieder ganztags arbeiten wollen?

Thema VEREINBARKEIT: „Wer versorgt Ihre kleinen Kinder, wenn Sie wieder ganztags arbeiten wollen?“

Solange die Verteilung der Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern ungleich ist, diskriminieren Fragen, die Frauen eine eindeutige Rolle zuweisen. In Österreich übernehmen Frauen nach wie vor den Großteil der Kinderbetreuung. Etwa 82 Prozent der Frauen bleiben zu Hause, wenn ihr Kind krank ist, und 72 Prozent geben an, hauptsächlich für die Betreuung der Hausaufgaben zuständig zu sein (1). Männer beteiligen sich zwar zunehmend an der Kinderbetreuung, aber die Verteilung ist immer noch stark ungleich.

Aufgrund des Familienstands oder des Umstands, dass jemand Kinder hat, darf niemand im Berufsleben bzw. Studium unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden.

Quellen: (1)  www.derstandard.at
Rechtsgrundlagen: §4 B-GlBG

 

 

Karte: Eine Promotionsstelle? in Ihrem Alter eine wissenschaftliche Karriere?

Thema ALTER: „Promotionsstelle? In Ihrem Alter eine wissenschaftliche Karriere?“
Diskriminierung aufgrund des Alters ist im beruflichen Leben verboten, aber nach wie vor einer der Hauptgründe für Ungleichbehandlung in der Arbeitswelt (1). Das Bundes-Gleichstellungsgesetz regelt auch, dass Studienwerberinnen, Studienwerber und Studierende an öffentlichen Universitäten nicht aufgrund ihres Alters diskriminiert werden dürfen.

Quelle: (1)  Gleichbehandlungsanwaltschaft 2024
Rechtsgrundlage: §13 I §42 B-GlBG

 

 

Karte: trans, inter, nicht-binär...das ist mir alles zu kompliziert

Thema GESCHLECHTERVIELFALT: „Trans, inter, nicht-binär… das ist mir alles zu kompliziert“

Die Ergebnisse der FRA-LGBTIQ-Umfrage III, (European Union Agency for fundamental Rights) zeigen, dass queere Personen in viele Lebensbereichen (Krankenhaus, Geschäfte, Schule, Arbeit) Diskriminierungen erleben. 47% der befragten Österreicher*innen erleben eine Zunahme von Vorurteilen und Intoleranz in den letzten fünf Jahren. 49% aller befragten Personen in Österreich geben an, dass die Gewalt gegen queere Personen zugenommen hat. In der EU-27 sind es 59%.  Von 17% der Befragten werden bestimmte Orte oft oder immer gemieden, weil Angriffe befürchtet werden. 73% aller Befragten geben an, dass sie während ihrer Schulzeit Mobbing, Spott, Hänseleien, Beleidigungen oder Drohungen erlebt haben, weil sie queer sind.

Quelle:  EU LGBTIQ Survey III

 

 

Karte: Mit einem Kopftuch werden Sie schwer einen Job bekommen

Thema RELIGION: „Mit einem Kopftuch werden Sie schwer einen Job bekommen.“
Personen mit Migrationshintergrund oder einer muslimischen Religionszugehörigkeit erleben doppelt so häufig eine Schlechterbehandlung in ihrem Alltag als Personen ohne Migrationshintergrund oder mit einer christlichen Religionszugehörigkeit (1). Oft ist eine Benachteiligung aufgrund der Religionszugehörigkeit mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verbunden.

Quelle: (1)  Diskriminierungserfahrungen in Österreich, Studie der Arbeiterkammer Wien (2019)
Rechtsgrundlage: §13 I §42 B-GlBG

 

 

Karte: Nachteilsausgleich? Sie sehen gar nicht benachteiligt aus!

Thema BEHINDERUNGEN und/oder CHRONISCHE ERKRANKUNGEN: „Nachteilsausgleich? Sie sehen gar nicht benachteiligt aus!
Behinderungen sind vielfältig und häufig nicht sichtbar! 70% der Studierenden mit Behinderung(en) in Österreich geben an, dass Ihre Behinderung nicht sichtbar ist. Das gilt auch für viele Erkrankungen (z.B. viele psychische Erkrankungen, Endometriose uvm.). Studierende mit nachgewiesenen chronischen Erkrankungen und/oder Behinderungen können Nachteilsausgleich bei Prüfungsleistungen aller Art erhalten. Das über den Nachteilsausgleich geregelte Recht auf Lernfreiheit ist gesetzlich verankert und darf nicht verwehrt werden, wobei kein Recht auf einen spezifischen Nachteilsausgleich besteht. Nachteilsausgleiche werden individuell geprüft und mit den Lehrenden abgestimmt. Niemanden steht es zu sich ungefragt über die Erkrankung bzw. Behinderung einer anderen Person in dieser Form zu äußern oder diese zu bewerten.

Quelle:  Studierenden-Sozialerhebung 2019
Rechtsgrundlage: §58 Abs.10 und 11 UG 2002, §4 BGStG

 

Karte: Sie brauchen aber lange für Ihren Bachelor

Thema KLASSE: „Sie brauchen aber lange für den Bachelor.“
Die Aussage beinhaltet einen Vorwurf, dabei gibt es viele Gründe, warum Personen länger als die Regelstudienzeit benötigen. Fehlender Fleiß, Begabung oder Intelligenz müssen nicht die Gründe dafür sein. Gesundheitliche Probleme, Betreuungspflichten und Erwerbstätigkeit neben dem Studium sind häufig verantwortlich dafür, dass Abschlüsse nicht in der Regelstudienzeit geschafft werden.

In einer Studie der Arbeiterkammer (2023) wurden 1.827 Studierende in ganz Österreich befragt. Mehr als 80 Prozent der teilnehmenden Studierenden waren im Sommersemester erwerbstätig, davon ein Viertel mehr als 35 Stunden in der Woche. Wenn es im Beruf stressig wird, bleibt für mehr als zwei Drittel das Studium auf der Strecke, weil es ohne Berufstätigkeit nicht leistbar ist. 46 Prozent erhalten überhaupt keine finanzielle Förderung (Studienbeihilfe, Familienbeihilfe oder Sonstiges).

Quelle:   Studie der Arbeiterkammer OÖ

 

 

Karte: Hab dich doch nicht so, das ist doch ein Kompliment!

Thema SEXUALISIERTE GEWALT: „Hab dich nicht so, das ist doch ein Kompliment!“
Sexualisierte Gewalt bezeichnet Handlungen, die das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Personen verletzen. Dies kann in unterschiedlichen Formen stattfinden. Es kann sich um anzügliche Blicke oder sexistische Bemerkungen, um ungewollte Berührungen, sexuelle Nötigung bis zu Formen von schwerer Gewalt handeln. Betroffen sind in besonderer Weise FLINTA (Frauen, Lesben, Inter-, Nichtbinäre, Trans-, Agender-Personen)(1). Der Überbegriff „Sexualisierte Gewalt” verdeutlicht, dass all diese Handlungen auf das Ausüben von Gewalt und Macht abzielen. Sexualisierte Gewalt gilt im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Es gibt keine örtlichen Einschränkungen für sexualisierte Gewalt. Übergriffe können am Arbeitsplatz gleichermaßen wie im Studienalltag oder im privaten Umfeld stattfinden.

Quellen:
 Prävalenzstudie „Gewalt gegen Frauen – Statistik Austria
  Gewalt gegenüber LGBTIQA+ – Gewaltinfo.at
 Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? – oesterreich.gv.at