Päpstliches Philosophisches Institut / Kath.-Theologischen Fakultät
Das Päpstliche Philosophische Institut ist mit Dekret der Kongregation für das Katholische Bildungswesen vom 14. März 1978 (Ziff.N 447/72) als Philosophisches Institut päpstlichen Rechtes nach Art einer kirchlichen Fakultät („ad instar facultatis“) bei der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Salzburg kanonisch errichtet und besitzt das Recht, kirchliche akademische Grade in Philosophie zu verleihen. Es wird von der benediktinischen „Salzburger Äbtekonferenz“ getragen.
Das philosophische Studium am Päpstlichen Philosophischen Institut umfasst drei Abschnitte: das Bakkalaureats-, Lizentiats- und Doktoratsstudium.
- Das Bakkalaureatsstudium hat eine Regelstudiendauer von sechs Semestern, das Lizentiatsstudium eine Regelstudiendauer von vier Semestern. Das Bakkalaureatsstudium führt in das Studium der Philosophie ein und dient insbesondere der Erarbeitung ihrer historischen und systematischen Grundlagen. Das Lizentiatsstudium dient der Vertiefung und Spezialisierung in der philosophischen Forschung und dem Studium der Philosophie und ihrer Grenzgebiete.
- Das Doktoratsstudium ist mit der Mindeststudiendauer von 6 Semestern eingerichtet. Der Arbeitsaufwand beträgt 180 ECTS-Anrechnungspunkte (Dissertation, Dissertationsseminar, spezialisierende Lehrveranstaltungen, Sonderleistungen). Es wird mit der öffentlichen defensio dissertationis abgeschlossen. Im Doktoratsstudium der Philosophie wird die Fähigkeit erworben, durch selbständige Forschung zur Entwicklung der philosophischen Wissenschaft beizutragen (s. Art. 81 lit. c Sapientia Christiana).
- Das Bakkalaureatsstudium und das Lizentiatsstudium entsprechen dem Bachelorstudium und dem Masterstudium, das Doktoratsstudium dem Doktoratsstudium der Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Salzburg. Dabei sind sinngemäß die Curricula für das Bachelor-, Master- und Doktoratsstudium der Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Salzburg anzuwenden, wobei der Studienerfolg nach der („kirchlichen“) Notenskala zu beurteilen ist.
Als Voraussetzung für die Zulassung zum Studium am Päpstlichen Philosophischen Institut gelten die Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 idgF. Für die Studierenden gelten die Bestimmungen der kirchlichen akademischen Gesetzgebung (Sapientia Christiana Art. 31-35 und Ord. 24-27).
Den Absolvent(inn)en des Bakkalaureatsstudiums wird der akademische Grad des Bakkalaureates (Bacc. phil.), den Absolvent(inn)en des Lizentiatsstudiums der akademische Grad des Lizentiates (Lic. phil.) und den Absolvent(inn)en des Doktoratsstudiums der akademische Grad des Doktorates (Dr. phil.) verliehen.
Nähere Auskünfte erteilt der Fachbereich Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät.