Informationen zum Kollektivvertrag
Der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer*innen der Universitäten (Uni-KV) ist am 01.10.2009 in Kraft getreten. Der Uni-KV gilt für alle neu eintretenden Mitarbeiter*innen an der Universität Salzburg.
Kollektivvertrag
- Information zum Kollektivvertrag
- Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten (2024)
- Zusatzkollektivvertrag für die Altersvorsorge
- Collective Bargaining Agreement for University Staff (2023)
Gehaltstabellen
Laufbahnmodelle für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
Assistenzprofessor*In / assoziierte*r Professor*in
- Zusammenfassung Assistenzprofessor*in / assoziierte*r Professor*in
- Geänderte Richtlinie des Rektorates zu den Stellen mit Qualifizierungsvereinbarungen nach § 27 Universitäten-Kollektivvertrag und zur Evaluierung der vereinbarten Qualifikationen