Geschichte
Die „Zeitschrift für öffentliches Recht“ (ZöR) wurde 1914 von Edmund Bernatzik, Max Hussarek, Heinrich Lammasch und Adolf Menzel auf Anregung Hans Kelsens gegründet, der auch viele Jahre als Herausgeber für die Zeitschrift wirkte. Der ursprüngliche Titel lautete „Österreichische Zeitschrift für öffentliches Recht“, der zu Beginn der Republik in „Zeitschrift für öffentliches Recht“ geändert wurde. 1948 begann die Zeitschrift wieder unter dem ursprünglichen Titel zu erscheinen, der 1977 auf Anregung von Alfred Verdross auf „Österreichische Zeitschrift für öffentliches Recht und Völkerrecht“ erweitert wurde.
Der zunehmenden Internationalität wurde mit dem Untertitel „Austrian Journal of Public and International Law“ Rechnung getragen. Erst 1980 beendete Alfred Verdross, der schon zusammen mit Hans Kelsen die Zeitschrift mitherausgegeben hatte, seine Tätigkeit als Schriftleiter, bei der ihn Karl Zemanek viele Jahre unterstützt hat. Von 1981 bis 1990 führte Ignaz Seidl-Hohenveldern die Zeitschrift. Von 1991 bis 1995 erschien die Zeitschrift unter dem früheren Untertitel „Austrian Journal of Public and International Law“ in vorwiegend englischer Sprache, herausgegeben von Christoph Schreuer.
Seit 1996 erscheint die Zeitschrift wieder unter ihrem traditionellen Namen „Zeitschrift für öffentliches Recht“, bis 2009 unter der Herausgeberschaft von Heinz Schäffer, von 2009 bis 2019 unter jener von Stefan Griller und Benjamin Kneihs. 2014 feierte die ZöR ihr 100-jähriges Bestehen mit einem Sonderheft (4/2014).
Im Jahr 2020 wurde die Herausgeberschaft an András Jakab und Sebastian Schmid übergeben.
Ausrichtung und Anliegen
Schon zur Zeit ihrer Gründung 1914 war die ZöR an den „Interessen der Theorie“ und an den „Bedürfnissen der Praxis“ ausgerichtet. Die darauf aufbauenden drei Abteilungen der Zeitschrift – Abhandlungen, Rechtsprechungs- und Praxisberichte sowie Buchbesprechungen – bildeten damals ihr Grundgerüst und tun dies noch heute.
Seit jeher ist es ein Markenzeichen der ZöR, dass sie Raum für grundlegende rechtswissenschaftliche Analysen bietet. Sie rückt die Fundamente der alltäglichen juristischen Arbeit in den Mittelpunkt und behandelt Rechtsfragen „dem Grunde nach“.
In ihrer inhaltlichen Ausrichtung war die ZöR ursprünglich der Pflege des österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts, des Kirchen- und Völkerrechts und der österreichischen Verfassungsrechtsgeschichte gewidmet. Damit war aber nicht exklusiv das geltende Recht im Gebiet des heutigen Österreichs gemeint, sondern jenes der damals noch bestehenden Monarchie. Die ZöR war somit von Anfang an ein Publikationsorgan, das den Blick über die Grenzen gewagt hat und Phänomene und Entwicklungen im Bereich des öffentlichen Rechts umfassend darstellen und dokumentieren wollte.
Diese Grundhaltung wurde in den Folgejahrzehnten konsequent fortentwickelt, sodass sich die ZöR heute als Forum zur wissenschaftlichen Diskussion wichtiger Fragen des öffentlichen Rechts auf staatlicher, zwischen- und überstaatlicher Ebene versteht.