Umstellung auf Fachprüfung WS 2021/22
Prüfungsmodus für Fachprüfung ab Juni 2023
Schriftliche Diplom-/Fachprüfung
Die Dauer der Diplom-/Fachprüfung beträgt 120 Minuten. Erlaubt sind ausschließlich unkommentierte Gesetzesausgaben. Handschriftlich ergänzte Paragraphenverweise und Unterstreichungen bzw Markierungen sind zulässig. Dies gilt auch für einzelne Stichwörter zum Inhalt, wenn sie dem leichteren Auffinden der Bestimmung dienen und nicht über die Tiefe des Stichwortverzeichnisses hinausgehen. (Bsp: zulässig wäre der Vermerk „Reverse Charge“ neben § 19 UStG; unzulässig hingegen eine Erläuterung des Durchgriffsprinzips bei Mitunternehmerschaften). Ebenso zulässig ist die Verwendung von mit solchen Stichwörtern beschrifteten Post-Its. Weiters dürfen nicht programmierbare Taschenrechner verwendet werden. Verwenden Sie ausschließlich Schreibmaterial, welches nicht „radierbar“ ist. Steuererlässe dürfen nicht verwendet werden.
Erlaubt sind: Überschriften, welche sich auch im Gesetzestext finden, und Einträge aus dem Stichwortverzeichnis.
Sobald die Prüfungsergebnisse der Diplom-/Fachprüfung feststehen, werden diese umgehend im PLUSONLINE erfasst und sind somit online abrufbar. Die Prüfungen liegen ausschließlich im Sekretariat (Öffnungszeiten: 08:00 bis 12:00 Uhr) zur Abholung auf, bzw werden diese ausschließlich über das Sekretariat per e-mail versendet.
Der Klausur-Teil über die Multiple-Choice-Fragen (MC) darf NICHT kopiert werden.
Siehe dazu § 79 Abs 5 UG: „(5) Der oder dem Studierenden ist Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle zu gewähren, wenn sie oder er dies innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung verlangt. Die Beurteilungsunterlagen umfassen auch die bei der betreffenden Prüfung gestellten Prüfungsfragen. Die oder der Studierende ist berechtigt, diese Unterlagen zu vervielfältigen. Vom Recht auf Vervielfältigung und einer Einsichtnahme mit Mitteln der elektronischen Kommunikation ausgenommen sind Multiple Choice-Fragen inklusive der jeweiligen Antwortmöglichkeiten.“
Das Gebührengesetz (Rechtsgeschäftsgebühren) und das Finanzstrafrecht werden NICHT mehr geprüft!
Umstellung auf die Fachprüfung ab dem WS 2021/2022 (aktualisiert im Dezember 2021):
Sehr geehrte Studierende,
gemäß dem aktuellen Curriculum findet ab dem WS 2021/22 eine Umstellung statt:
Vereinfacht gesagt wird es statt dem bisherigen System von zwei aufeinander aufbauenden LV-Prüfungen (UE Finanzrecht I und VO Finanzrecht II, wobei im Diplomstudium Rechtswissenschaften noch die VO Bilanzsteuerrecht dazukommt) nur noch EINE einzige Fachprüfung geben. Dies entspricht dem „alten System“, wie es bis SS 2019 in Geltung war.
Die Fachprüfung ab dem WS 2021/2022 deckt daher die folgenden Lehrveranstaltungen ab:
– VO FinR I (101.008)
– VO FinR II (101.362)
– VO Einführung in das Bilanzsteuerrecht (101.476)
Zusätzlich wird – zum Erwerb bzw zur Vertiefung der Falllösungskompetenz – eine UE Finanzrecht angeboten (101.003). Der Besuch dieser UE ist freiwillig; er wird aber dringend empfohlen!
Bewertungsschema und Prüfungsmodus der Fachprüfung:
Bei der FP handelt es sich um eine zweistündige Klausur mit zwei Partialen (Partiale I: Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie Bilanzsteuerrecht; Partiale II: Verkehrsteuern einschließlich Umsatzsteuer sowie Abgabenverfahrensrecht) mit jeweils ca. 60 Punkten, insgesamt daher 120 Punkte (positive Beurteilung bei mehr als 50%, dh ab 61 Punkten).
Für jedes Partiale wird es zusätzlich eine Mindestpunkteanzahl geben (ca. 24 Punkte von den insgesamt ca. 60), die für eine positive Gesamtbeurteilung der FP erreicht werden muss!
Die Fragen zur Fachprüfung werden ausschließlich in Multiple-Choice-Form gestellt („MC“). Details dazu siehe in der pdf-Datei:
Prüfungsmodus für Fachprüfung ab Juni 2023