Wer darf Straftäter einweisen?
In Strafverfahren dürfen auch Psycholog:innen, also Nichtmediziner:innen, Gutachten erstellen.
Auf die Probematik dieses sogenannten Maßnahmenvollzugs hat auch Ass.Prof. Dr. Johannes Klopf vom Fachbereich Gerichtsmedizin und Forensische Neuropsychologie der Paris Lodron Universität Salzburg im Juli 2024 beim Justizministerium aufmerksam gemacht.
Nun ruft ein Wiener Anwalt für seinen Mandanten dafür den Verfassungsgerichtshof an. Wenn Sie mehr wissen wollen, lesen Sie dazu den STANDARD-Artikel vom 06. August 2024.