Verwendung von Gesetzesausgaben
Ab sofort gilt folgende, mit dem Dekan abgesprochene Regelung:
Zulassung von Gesetzesausgaben für die Diplomprüfungsklausuren aus Bürgerlichem Recht
1. Bakkalaureatsstudium ?Recht und Wirtschaft?: Privatrecht I
Bei der schriftlichen Fachprüfung ?Privatrecht I? dürfen von den Studierenden ausschließlich unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden.
2. Diplomstudium Rechtswissenschaften: Klausur Bürgerliches Recht (2. Abschnitt)
Ab dem SS 2006 (Klausur Ende Februar/Anfang März) dürfen bei der schriftlichen Diplomprüfungsklausur ?Bürgerliches Recht II? von den Studierenden ebenfalls ausschließlich unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden.
Die Verwendung der bisher tolerierten, mit Urteilshinweisen versehenen ABGB-Gesetzesausgabe ?kleiner Kapfer? (MANZ-Verlag) ist ab diesem Termin nicht mehr möglich.
Peter Mader (FB-Leiter Privatrecht)