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Studie zur Umsetzung und Wirkung des BVG Kinderrecht

Mit dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern wurden 2011 einzelne Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention in Verfassungsrang gehoben.

Damit war die Hoffnung verbunden, Kinderrechte sichtbarer zu machen und zu ihrer effektiveren Achtung beizutragen. Inwiefern sich diese Hoffnungen erfüllt haben, untersucht die vorliegende Studie anhand der Judikatur der österreichischen Gerichte. Sie wurde im Auftrag des Bundeskanzleramts (Sektion Familien und Jugend, Abteilung 6 – Familienrechtspolitik und Kinderrechte) von Claudia Fuchs, Katharina Pabel (beide WU Wien), Karl Weber (Universität Innsbruck) und Philip Czech (Österreichisches Institut für Menschenrechte, Universität Salzburg) verfasst.

Die Studie steht  hier zum Download bereit.

 

 

Cover_StudieKinderrechte