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Stellungnahme der Leiterinnen der Sprachenzentren Innsbruck, Linz und Salzburg zum Schreiben des BM.I vom 28.10.2016

Das BM.I stellt in Aussicht, dass, sollten die Kurse nicht entsprechend umgestaltet werden, die Erteilung einer „Aufenthaltsbewilligung – Studierende/r“ an diese Studierenden nicht mehr zulässig sei. 
Die Stellungnahme der Leiterinnen der Sprachenzentren Graz, Innsbruck, Linz und Salzburg bezieht sich auf die inhaltlichen Ausführungen des BM.I zur „strukturellen“ Eignung von Sprachkursen. Das Rektorat der Universität Salzburg unterstützt die Stellungnahme vollinhaltlich.
Auch die  Verbände Netzwerk Sprachenrechte, ÖDaF und verbal haben zum Schreiben des Innenministerius Stellung genommen.