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SJG Vortrag: Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen und ihrer Organe

Do, 18. 11. 2021, 18:30h s.t., HS 206 der Rechtswiss. Fakultät — Vortrag der SALZBURGER JURISTISCHEN GESELLSCHAFT:
Univ.-Prof. Dr. Sebasitan SCHMID, LL.M.
(Universität Salzburg):

„Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen und ihrer Organe“

Das österreichische Verwaltungsstrafrecht ist vom Verschuldensprinzip geprägt. Danach ist ein Verschulden nur bei natürlichen Personen möglich. Dementsprechend sieht die „Grundregel“ des § 9 VStG für juristische Personen vor, dass für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften deren außenvertretungsbefugte Organe oder Beauftragte verantwortlich sind. Erst unter dem Einfluss des Unionsrechts wurde in einigen Materiengesetzen (GewO, BWG) die Strafbarkeit juristischer Personen festgelegt, sodass insofern auch im Verwaltungsstrafrecht eine, wenn auch beschränkte Verbandsverantwortlichkeit besteht.

Um Anmeldung via E-Mail bis 11.11.2021/12:00h bei Frau AR Pfeifenberger (s.u.) wird aus organisatorischen Gründen gebeten!

Ob der Vortrag online oder in Präsenz abgehalten wird, wird rechtzeitig bekannt gegeben.

(Die Einladung mit dem Link des Beitritts zum online WebEX-Vortrag würde via E-Mail am Tag des Vortrags erfolgen.)

Weitere Infos: https://www.plus.ac.at/awr/sjg/

Foto: © PLUS/Kay Müller

AR Theresa Pfeifenberger

Administration

Salzburger Juristische Gesellschaft

Churfürststraße 1 | A-5020 Salzburg

Tel: +43 0662 8044 3510

E-Mail an AR Theresa Pfeifenberger

Foto: © Universität Salzburg. PLUS | Kay Müller