SJG: Allgemeiner Kontrahierungszwang anhand ausgewählter Beispiele
Vizedekanin, Assoz. Univ.-Prof.in Dr.in Martina SCHICKMAIR | Institut für Zivilrecht, Abteilung Internationales Privatrecht und Einheitsprivatrecht der Universität Linz
Donnerstag, 18. April 2024 | 18.30 Uhr s.t. | Hörsaal 210 | Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät | Paris Lodron Universität Salzburg | Churfürststraße 1 | 5020 Salzburg (Zugang beschildert)
Der Kontrahierungszwang steht in Widerspruch zur Vertragsfreiheit, deren Aufgabe es ist, rechtsgeschäftliche Selbstbestimmung zu ermöglichen. Für seine Begründung muss daher die privatautonome Abschlussfreiheit als zentrales Prinzip des Bürgerlichen Rechts überwunden werden. Der Vortrag beschäftigt sich mit der dogmatischen Fundierung eines allgemeinen Kontrahierungszwangs im Anspruchssystem des ABGB.