Schulung für neue Mitglieder der Ermittlungs- und Beschwerdestelle für Misshandlungsvorwürfe
Mit Jänner 2024 wurde die Ermittlungs- und Beschwerdestelle im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) eingerichtet. Nunmehr wurden neue Mitglieder im Bereich „Grund- und Menschenrechte“ geschult.
Zur Sicherstellung einer konsequenten Aufklärung und einer unabhängigen Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibedienstete wurde eine eigene Behörde in multiprofessioneller Zusammensetzung eingerichtet. Sie ermittelt mit polizeilichen Befugnissen von Amts wegen und agiert als Beschwerdestelle für Betroffene.
Dazu wurde im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird von der beim BAK eingerichteten und auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten „Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe“ (EBM) untersucht und aufgeklärt.
Alle Bediensteten der EBM haben nach § 2 Abs 11 des BAK-Gesetzes zur Ausübung ihrer Tätigkeit „eine spezielle Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte“ zu absolvieren. Treffend bezeichnete BAK-Direktor Mag. Dr. Otto KERBL, MA in seiner Begrüßung somit das bevorstehende Modul als „das Herzstück“ der gesamten Ausbildung.
Die nunmehrige Schulung für die neuen Mitglieder fand vom 02.-05. Dezember 2024 statt. Im Teamteaching wurde das Training von Mag.a Johanna ETEME (Leiterin der Abteilung 1 – Grund- und Menschenrechtliche Angelegenheiten im Bundesministerium Inneres, Sektion III – Recht), Mag. Walter SUNTINGER (Menschenrechtsberater) und Dr. Robert KRAMMER (ÖIM) durchgeführt.
Bild: Mag. Dr. Otto KERBL, MA Mag. Walter SUNTINGER, Mag.a Johanna ETEME, Dr. Robert KRAMMER und Mag. Lukas BERGHAMMER (Leiter EBM), v.l.n.r.