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Russlands Ausschluss aus Europarat und EMRK – Untersuchung in der FABL

Dr. Benny Auner, Senior Scientist am Österreichischen Institut für Menschenrechte (ÖIM) untersucht in seinem Beitrag in den Fremden- und Asylrechtlichen Blättern (FABL) die Rechtsfolgen des Ausschlusses Russlands aus Europarat und EMRK.

Infolge des völkerrechtswidrigen Angriffs auf die Ukraine wurde Russland am 16. März 2022 aus dem Europarat ausgeschlossen und ist mit 16. September 2022 nicht mehr Mitglied der EMRK. Zwar unterliegt Russland weiterhin den Verpflichtungen der Konvention für „Handlungen“, die bis zum Ausschluss vorgenommen wurden. Detailfragen sind allerdings ungeklärt – etwa zur Behandlung von Beschwerden nach dem 16.9.2022, zur künftigen Besetzung des Gerichtshofs bis hin zum Vollzug der Urteile. Neben diesen Fragen widmet sich der vorliegende Beitrag der extraterritorialen Anwendung der Konvention im Hinblick auf die Verfolgung mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen, die Russland im Hoheitsgebiet der Ukraine begangen hat.

Der Beitrag kann – nach kostenloser Anmeldung – auf der  Homepage der FABL eingesehen werden. Außerdem erscheint er im Jahrgangsband 2022 der Zeitschrift.

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