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Hinweis zu Lehrveranstaltungsprüfungen

Lehrveranstaltungsprüfungen können generell nur dann abgelegt werden, wenn man sich zu der betreffenden Lehrveranstaltung im „PLUSonline“ angemeldet hat (oder in einem früheren Semester angemeldet war).

Veröffentlicht am 17 Mai 2013