Neuer Universitätsrat an der Paris Lodron Universität Salzburg
Mit März 2023 nimmt der neue Universitätsrat der PLUS seine Tätigkeit auf. Der Universitätsrat – der neben Rektorat und Senat eines der drei Leitungsgremien der Universität ist – hat als Aufsichtsorgan vor allem die Aufgabe, die Universität vorausschauend zu begleiten. Zu seinen ersten Aufgaben zählt unter anderem die Wahl des Rektors bzw. der Rektorin aus dem Dreiervorschlag des Senats.
Der Universitätsrat wird insgesamt aus sieben Mitgliedern bestehen, von denen jeweils drei vom Senat der PLUS sowie von der Bundesregierung bestellt werden. Das siebte Mitglied, das noch nicht feststeht, wird von den restlichen sechs Mitgliedern gemeinsam ernannt.
Der Senat der Universität entsandte Dr. Marianne Schulze, LL.M., Beraterin, Soziale Nachhaltigkeit und Menschenrechte, Prof. Dr. Klement Tockner, Professor für Ökosystemwissenschaften an der Goethe-Universität-Frankfurt und Generaldirektor der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung sowie Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien. Seitens der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesministers gehören Dr. Johannes Hörl, Generaldirektor der Großglockner Hochalpenstraße, Mag. Melina Schneider, Leiterin der Abteilung Bildungspolitik, Wirtschaftskammer Österreich und MMag. Dr. Gabriele Ambros, Präsidentin von Forschung Austria, Verlagsinhaberin und Geschäftsführerin des Verlag Holzhausen diesem Gremium an. Gemeinsam werden sich diese sechs Universitätsratsangehörigen auf ein siebtes Mitglied verständigen und einen Vorsitzenden bzw. eine Vorsitzende wählen.
Neben der Wahl des künftigen Rektors bzw. der Rektorin zählt die Wahl der Vizerektorinnen und Vizerektoren auf Vorschlag des Rektors zu den Aufgaben des Gremiums. Der Universitätsrat spielt auch eine wichtige Rolle bei der Genehmigung des Budgets und des Jahresabschlusses sowie der Wissensbilanz. Außerdem genehmigt er den Entwicklungsplan, den Organisationsplan und die Leistungsvereinbarung. Seine Funktionsperiode dauert 5 Jahre und endet somit Ende Februar 2028.