Neuer Universitätsrat an der Paris Lodron Universität Salzburg
Mit März 2023 nahm der neue Universitätsrat der PLUS seine Tätigkeit auf. Zur Vorsitzenden wurde Dr.in Marianne Schulze gewählt, stellvertretender Vorsitzender ist Dr. Johannes Hörl. Der Universitätsrat – der neben Rektorat und Senat eines der drei Leitungsgremien der Universität ist – hat als Aufsichtsorgan vor allem die Aufgabe, die Universität vorausschauend zu begleiten. Zu seinen ersten Aufgaben zählt unter anderem die Wahl des Rektors bzw. der Rektorin.
Der neue Universitätsrat besteht aus sieben Mitgliedern, von denen jeweils drei vom Senat der PLUS sowie von der Bundesregierung bestellt wurden. Das siebte Mitglied wurde von den sechs gemeinsam ernannt.
Der Senat der Universität entsandte
Dr.in Marianne Schulze, LL.M., Beraterin, Soziale Nachhaltigkeit und Menschenrechte,
Prof. Dr. Klement Tockner, Professor für Ökosystemwissenschaften an der Goethe-Universität-Frankfurt und Generaldirektor der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung sowie
Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien.
Seitens der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesministers gehören
Dr. Johannes Hörl, Generaldirektor der Großglockner Hochalpenstraße,
Mag.a Melina Schneider, Leiterin der Abteilung Bildungspolitik, Wirtschaftskammer Österreich und
MMag.a Dr.in Gabriele Ambros, Präsidentin von Forschung Austria, Verlagsinhaberin und Geschäftsführerin des Verlag Holzhausen diesem Gremium an.
Gemeinsam verständigten sich diese sechs Universitätsratsangehörigen auf
Prof.in Dr.in Miranda Schreurs, Hochschule für Politik an der Technischen Universität München als siebtes Mitglied.
Neben der Wahl des künftigen Rektors bzw. der Rektorin zählt die Wahl der Vizerektorinnen und Vizerektoren auf Vorschlag des Rektors zu den Aufgaben des Gremiums. Der Universitätsrat spielt auch eine wichtige Rolle bei der Genehmigung des Budgets und des Jahresabschlusses sowie der Wissensbilanz. Außerdem genehmigt er den Entwicklungsplan, den Organisationsplan und die Leistungsvereinbarung. Seine Funktionsperiode dauert 5 Jahre und endet somit Ende Februar 2028.
Foto v.l.n.r.: Dr. Johannes Hörl, Prof. Dr. Klement Tockner, Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, Mag.a Melina Schneider, Dr.in Marianne Schulze, MMag.a Dr.in Gabriele Ambros und Prof.in Dr.in Miranda Schreurs.