Menschenrechtstraining für Mitglieder von Einsatzgruppen in Justizanstalten
Einsatzgruppen obliegt der Präventions- und Sicherheitsbereich des Strafvollzugs in Justizanstalten. Die Mitglieder haben regelmäßig Schulungen zu absolvieren, die sich ua an aktuellen menschenrechtlichen Standards sowie der Achtung der Menschenwürde orientieren.
Als Teil der Justizwache sind Einsatzgruppen in allen österreichischen Justizanstalten einzurichten. Neben der professionellen Anwendung unmittelbaren Zwanges stellen präventive, sicherheitsrelevante Maßnahmen die Hauptaufgaben von Einsatzgruppen dar.
Die Ausbildung und deren Inhalt wird von der Strafvollzugsakademie in Zusammenarbeit mit der Abteilung Sicherheit der Vollzugsdirektion nach den neuesten Erkenntnissen und Standards in den Bereichen Anwendung einsatzbezogener Körperkraft, Waffentechnik, Einsatztaktik und ausgewählten Schwerpunkten aus den humanwissenschaftlichen Fächern der Justizwache Grundausbildung festgelegt und durchgeführt.
Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie einem an den Menschenrechten orientierten und gesetzmäßigen Strafvollzug wird hoher Stellenwert eingeräumt. Unter anderem ist als Leitsatz der Einsatzgruppen definiert, dass unmittelbarer Zwang unter Achtung der Menschenwürde professionell anzuwenden ist.
Das ÖIM wurde beauftragt, spezielle Menschenrechtsmodule für die Ausbildung in den Einsatzgruppen vorzutragen, die sich den Themen Menschenwürde, Menschenrechte und Verhältnismäßigkeit im Aufgabenfeld von Einsatzgruppen im österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzug widmen.
Im Jahr 2024 fanden bislang zwei Grundausbildungen (29.01. und 06.02.) im Bundessport- und Freizeitzentrum Schloss Schielleiten (Steiermark) statt (Vortragender Dr. Robert Krammer).
Bild: Dr. Robert KRAMMER mit KontrInsp Gernot WAGNER (Bundeseinsatztrainer, Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen, Abteilung II 2 – Kompetenzstelle Sicherheit und Extremismusprävention) und Mitgliedern der Einsatzgruppe