Menschenrechtsexperte ist neuer Professor
Der Salzburger Rechtswissenschaftler Reinhard Klaushofer ist seit Oktober 2017 neuer Professor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Salzburg. Menschenrechtliche Aspekte stehen im Zentrum seiner universitären wie außeruniversitären Arbeit. Als Leiter des „Österreichischen Instituts für Menschenrechte“ und Leiter der Kommission 2 der Volksanwaltschaft beschäftigt er sich mit den Rändern des öffentlichen Rechts.
Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehört auch die Auseinandersetzung mit großen gesellschaftlichen Trends wie der digitalen Transformation, dem Datenschutz und der Robotik.
Besuche von Menschen in Gefängnissen, im Maßnahmenvollzug, in Alten- und Pflegeheimen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen oder in Einrichtungen des Behindertenwesens gehören seit Jahren zu den außeruniversitären Tätigkeiten Reinhard Klaushofers (44). Denn er leitet die seit 2012 bestehende Kommission 2 der Volksanwaltschaft (zuständig für Salzburg und Oberösterreich), davor engagierte er sich in den Vorläuferinstitutionen (den Kommissionen des Menschenrechtsbeirats). Die Aufgabe der Volksanwaltschaft ist es, sich mit den mitunter dramatischen Fragestellungen zu beschäftigen. Diese ergeben sich zwangsläufig aus dem Spannungsfeld zwischen der Möglichkeit, Individualität zu leben, und der Unterbringung in einer im Grunde genommen (im soziologischen Sinn) „totalitären“ Einrichtung.
Ob bei der Volksanwaltschaft oder in der Forschung, menschenrechtliche Themen nehmen bei Klaushofer einen zentralen Platz ein. Dazu zählt auch seine Arbeit als Leiter des „Österreichischen Instituts für Menschenrechte“ (ÖIM), das für die wissenschaftlich fundierte Verbreitung von Menschenrechten steht. Bei seiner Gründung vor 30 Jahren war es die erste derartige Einrichtung in Österreich. Das zur Universität Salzburg gehörende ÖIM führt zum Beispiel Menschenrechts-Monitoring durch oder bietet Menschenrechtstrainings etwa für die Polizisten oder angehende Richter.
Klaushofer beschäftigt sich überdies gern mit den Schnittstellen seines Faches (Öffentliches Recht) zu anderen Rechts- und Wissensgebieten. Im umfassenden Feld der Digitalisierung wirft er zum Beispiel ein wachsames Auge auf Diskriminierungen, die schon in der Programmierung von Algorithmen versteckt sind (wie dies bei der Berechnung der Bonität von Kreditnehmern schon vorgekommen ist). Offene Rechtsfragen sieht er im Bereich der Künstlichen Intelligenz und der Humanoiden, also menschenähnlichen Robotern. Fragen des Datenschutzes stehen seit vielen Jahren auf seiner Forschungsagenda. In dem 2017 neu aufgelegten deutschen „Handbuch des Rechts der Nachrichtendienste“ verfasste er einen bedeutenden Österreich-Beitrag. Neuerdings im Fokus seines Interesses steht die für Mai 2018 fixierte Umsetzung der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung.
„Wir als Wissenschaftler haben die Aufgabe, gesellschaftsrelevante Fragestellungen aufzugreifen, dabei eine neutrale Position einzunehmen und so einen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten“, sagt Klaushofer. Dabei verweist er u.a. auf seine Habilitation, dessen zentraler Gegenstand der Rechtsschutzbeauftragte war, also den Rechtsschutz bei geheimen Überwachungen im polizeilichen, militärischen und strafrechtlichen Sektor behandelt hat. „Ich denke, ich habe ein offenes Auge für neue Entwicklungen und neue Figuren in unserer Rechtsordnung und versuche diese rechtlich einzuordnen“.
Ein Beispiel für Klaushofers Faible für interdisziplinäre Ansätze ist das neu eingerichtete Doktoratskolleg „Perspektiven am Lebensende“, in dem ab März 2018 Rechtswissenschaftler, Mediziner, Psychologen, Pflegewissenschaftler und Ethiker gemeinsam für eine weitere Verbesserung der Palliativversorgung forschen werden.
Seine mentale Stärke hat Klaushofer in jungen Jahren im Spitzensport u.a. als Mitglied des österreichischen Schützen-Nationalteams (Armbrust- und Luftgewehrschiessen) grundgelegt. Ebenso die Fähigkeit zur Entspannung, die ihm noch heute zum Beispiel bei seiner Arbeit in der Volksanwaltschaft von großem Nutzen sei. „Bei belastenden Gesprächen, die ich mit Menschen am Rande der Gesellschaft führe, ist es sehr hilfreich, wenn man weiß, wie man mit Stress umgehen und Stress bewältigen kann.“ In seiner Freizeit treibt Klaushofer nach wie vor Sport (Laufen, Triathlon). Dass das ein guter Ausgleich zur anspruchsvollen intellektuellen Forschungsarbeit ist, lasse sich neurologisch und physiologisch erklären. „Wenn man läuft, wird der Blutstau im Frontallappen gelöst, man wird befreit vom Ballast und das sorgt für Wohlbefinden und neue Kraft“. Als größten Ballast empfindet der erklärte Menschenfreund und verheiratete Vater zweier Töchter übrigens die Respektlosigkeit im zwischenmenschlichen Umgang sowie vorgefasste Meinungen und Hierarchiedenken.
Reinhard Klaushofer wurde 1973 in Großarl/Salzburg geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg. Für sein Doktorat 2001 erhielt er Rigorosen mit Auszeichnung. Seine wissenschaftliche Tätigkeit begann er 1998 als Vertragsassistent. 2011 habilitierte er sich für Verfassungs- und Verwaltungsrecht. In seiner Habilitation setzte er sich mit Strukturfragen des Rechtsschutzbeauftragten auseinander. Zwischen 2013 und 2016 hatte er Gastprofessuren an der Universität Klagenfurt und der Wirtschaftsuniversität Wien inne. Am 1. Oktober 2017 erhielt er – in einer der sehr selten vorkommenden Hausberufungen – eine Professur für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Salzburg. Klaushofer ist Leiter des Österreichischen Instituts für Menschenrechte und Leiter der Kommission 2 der Volksanwaltschaft.
Kontakt: Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer
Fachbereich Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer | Foto: © Kolarik