Meinungsfreiheit von Onlineplattformen – Vortrag bei der 12. ÖAT
Von 06. bis 07. Oktober 2022 fand die 12. Tagung der Österreichischen Assistentinnen und Assistenten des Öffentlichen Rechts (ÖAT) am Juridikum in Wien statt. Das Österreichische Institut für Menschenrechte war mit einem Vortrag von Dr. Benny Auner zur Meinungsfreiheit von Onlineplattformen vertreten.
Nach feierlicher Eröffnung und einem prominent besetzten Eröffnungsgespräch zum Tagungsthema »Grauzonen im Recht« am Donnerstag den 06. Oktober 2022 folgte am Freitag den 07. Oktober 2022 das wissenschaftliche Programm mit insgesamt zehn Vorträgen in vier Panels. Dr. Benny Auner vom ÖIM trug im dritten Panel »Grundrechte in einer vernetzten Welt« zur »Meinungs- und Pressefreiheit von Onlineplattformen« vor.
Die zentrale Frage des Vortrags war, ob Plattformen wie Facebook, Twitter oder Google, die als bloße Informationsmittler fungieren und keine eigenen Inhalte erstellen, trotzdem ein Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit zukommt, mit dem sich diese Plattformen gegen immer engmaschigere staatliche und unionsrechtliche Vorgaben zur Wehr setzen könnten. Nachdem diese in Literatur und höchstgerichtlicher Rechtsprechung strittige Frage unter Heranziehung der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bejaht wurde, untersuchte Dr. Auner, ob und unter welchen Voraussetzungen sich derartige Plattformen auch auf die Garantie der Pressefreiheit berufen können, der im Rahmen einer grundrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung, zB im Vergleich zum Recht auf Achtung des Privatlebens bei rufschädigenden Postings, ein besonderes Gewicht zukommt.
Die Tagung fand ihren Abschluss in einer Podiumsdiskussion zur »Rolle der Rechtswissenschaften in der medialen Öffentlichkeit«.
Ein besonderer Dank gilt dem Organisationskomitee vom Juridikum Wien für die perfekte Organisation der gesamten Tagung!
Weitere Informationen:
→ Zur Institutshomepage des ÖIM
Foto: © Philip Wohlmuth