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Kommt das Ende des Bargelds?

An der Universität Salzburg findet vom 25. bis 27. Februar das 19. Internationale Rechtsinformatik Symposion IRIS statt. Es hat sich als die größte und bedeutendste wissenschaftliche Tagung in Österreich und Mitteleuropa auf dem Gebiet der Rechtsinformatik einen festen Platz erobert. Über einhundert internationale Experten werden drei Tage lang in den Räumen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg zu topaktuellen Themen referieren und diskutieren.

Die  inhaltliche Bandbreite reicht von Haftungsfragen bei selbstfahrenden Autos, über die praktischen Auswirkungen des neuesten EuGH Urteils gegen Facebook bis zur Diskussion über das Ende des Bargelds. Organisiert wird die Veranstaltung vom Wissensnetzwerk Recht Wirtschaft und Arbeitswelt der Universität Salzburg und der Arbeitsgruppe Rechtsinformatik der Universität Wien. Datenschutz, Urheberrecht, E-Commerce, E-Government, E- Justice, Cloud Computing, Open Laws –  Das sind einige der Kernthemen des  19. Internationalen Rechtsinformatik Symposions. https://www.univie.ac.at/RI/IRIS16/. Es steht heuer unter dem Motto „Netzwerke“.

„Wir erreichen heuer mit über 150 Vorträgen einen neuen Rekord. Und es gibt auch eine Premiere: Erstmals wird während der gesamten Konferenz ein sogenannter Hackathon stattfinden. Ein Hackathon ist eine Wortschöpfung aus Hacken und Marathon. Ziel unseres legalen Hackathons ist ein leichterer Zugang zu Rechts-Texten. Zu dieser experimentellen Softwareentwicklungs–Veranstaltung sind alle Interessierten, insbesondere Studierende eingeladen“, sagt Peter Mader, Professor für Bürgerliches Recht an der Universität Salzburg und einer der Organisatoren der 19. IRIS.

Eines der derzeit öffentlich heiß diskutierten Themen, die bei der IRIS näher beleuchtet werden, ist die Abschaffung des Bargelds, damit verbundene Ängste  und rechtliche Aspekte. Frei nach dem Bankier Mayer Amschel Rothschild:  „Gebt mir die Kontrolle über die Währung  einer Nation, und es ist mir gleichgültig, wer die Gesetze macht.“  Das Thema wird vom Wiener Medienrechtsexperten Kai Erenli am Beispiel des alternativen Zahlungsmittels „Bitcoin“ (englisch für „digitale Münze“)  Illustriert (Samstag, 27. Februar um 9 Uhr).

Für Diskussionsstoff sorgen seit einiger Zeit selbstfahrende Autos. Georg Borges, Professor für Bürgerliches Recht und Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes erörtert in seinem Vortrag  (am Freitag, 26. Februar um 14 Uhr) die Frage der Haftung für Unfälle unter Beteiligung selbstfahrender Autos. Der Schwerpunkt liegt auf der Haftung des KFZ-Herstellers. Nach geltender Rechtslage konzentriert sich die Haftung auf den Halter des Fahrzeugs. Das erscheint bei selbstfahrenden Autos nicht angemessen. Borges plädiert für   eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers selbstfahrender Autos, die durch den Gesetzgeber eingeführt werden sollte.

Ein Dauerbrenner ist der Datenschutz. Was die praktischen Konsequenzen das im Oktober 2015 vom EuGH für ungültig erklärten „Safe Harbor Abkommens“ sind, darüber referiert der Welser Rechtsanwalt Michael Pachinger (am Donnerstag, 25.Februar um 14 Uhr).  Auslöser für das Urteil war die Klage des aus Salzburg stammenden Juristen Max Schrems gegen Facebook. Das Safe Harbor Abkommen ermöglichte einen „reibungslosen“ Verkehr personenbezogener Daten zwischen Unternehmen in der EU und den USA. Europäischen Unternehmen war es möglich, ohne Einwilligung der Betroffenen personenbezogene Daten in die USA zu übermitteln. Wie sich das markante EuGH Urteil auf die Praxis auswirkt,  das wird in dem Vortrag beleuchtet. 

Diskutiert wird auf der IRIS auch wieder über das „Recht auf Vergessenwerden“  (Referent Maurits Haas, Donnerstag 25.Februar um 14 Uhr). Im Internet sind Daten weltweit dauerhaft verfügbar. Etliche Experten fordern daher ein „Recht auf Vergessenwerden“ als digitales Grundrecht für die Netzwerkgesellschaft.  Das Aufsehen erregende Google Urteil des Europäischen Gerichtshofs  aus dem Jahr 2014 ist ein Schritt in diese Richtung.

Auf dem Gebiet des Urheberrechts wird sich der Salzburger Internetrechtsexperte Clemens Thiele (am Freitag, 26. Februar um 16 Uhr)   unter dem Titel „Kein Mensch ist unwesentliches Beiwerk“ aus Anlass eines aktuellen Falles kritisch mit der neuen Bestimmung im österreichischen Urheberrechtsgesetz über „Unwesentliches Beiwerk“ auseinandersetzen.  Im Bikini am Strand von El Arenal – eine  Fotoveröffentlichung in der BILD-Zeitung führte zu einem veritablen Rechtsstreit einer am dortigen Promi-Geschehen völlig unbeteiligten Person  mit der auflagenstärksten Zeitung.

„Rechtsinformatik und Informationsrecht sind schnelllebige Materien. IRIS bietet WissenschaftlerInnen und PraktikerInnen eine einzigartige Möglichkeit zum Wissensupdate in diesen wichtigen Bereichen“, sagt Peter Mader zur Bedeutung des Symposions.

Univ-Prof. Dr. Peter Mader

Bürgerliches Recht

Universität Salzburg

Churfürststr. 1

Tel: 8044-3061