Ehrendoktorat für Cherif Bassiouni
Die Universität Salzburg würdigt Prof. Dr.Dr.h.c. mult. M. Cherif Bassiouni von der DePaul University in Chicago mit dem Ehrendoktorat der Rechtswissenschaften. Bassiouni habe besonders für den Frieden und die internationale Strafbarkeit von Machtmissbrauch gekämpft, betonte Rektor Heinrich Schmidinger.
Auch mit der Universität sei der neue Ehrendoktor in besonderer Weise verbunden, Seit 1970 halte er regen Kontakt in Forschung und Lehre mit den Salzburger Fachkollegen, insbesondere mit der „Salzburg Law School of International Criminal Law“, so Schmidinger.
Foto: v.l.n.r.: Rektor Heinrich Schmidinger, Univ.-Prof. Dr. Otto Triffterer, Prof. Dr. h.c. Cherif Bassiouni und Dekan Univ.-Prof. Dr. Peter Mader umrahmt von den Szepterträgern der Universität Salzburg | © Kolarik
Laudator Univ.-Prof. Dr. Otto Triffterer erläuterte den Werdegang des neuen Ehrendoktors und hob dessen Leistungen hervor: Bassiouni wurde 1937 in Kairo geboren und erwarb dort die Hochschulreife. 1964 erhielt er an der DePaul University, Chicago, College of Law, die Position eines „Professor of Law and Distinguished Researcher“. Auf dieser Basis gründete er 1972 das „International Institute of Higher Studies in Criminal Sciences“ in Siracusa, dessen Präsident er bis heute ist, und 1991, während der Balkankrise, das „Human Rights Law Institute“ in Chicago, dem er bis zur Emeritierung 2009 als Präsident vorstand. Prof. Bassiouni ist ferner seit 1996 auch „Non-resident Professor of Criminal Law“ an der Universität Kairo. Schon seit den sechziger Jahren wird er für alle Bereiche der gesamten Strafrechtswissenschaft als „Individual Expert“ vor allem von der UNO herangezogen und mit führenden Positionen in einschlägigen internationalen Gremien und Institutionen betraut.
Prof. Triffterer zeichnete Bassiounis Hinwendung zum internationalen Strafrecht nach: Seit Anfang der 70er Jahre habe er sich mehr und mehr dem internationalen Strafrecht zugewandt und hat inzwischen mehr als 90 Bücher und über 250 wissenschaftliche Beiträge in mehr als 10 Sprachen veröffentlicht, so Triffterer. Gleich zu Beginn hat er Gewissheit geschaffen über: “what is Terrorism to one side may appear as Heroism to the other side”. Auch seine Entwicklung einer Völkerstrafgerichtsbarkeit nach einem „indirect“ und einem „direct Enforcement Model“ ist inzwischen weltweit im Rahmen des „Complementarity Regime“ des Rom Statuts anerkannt. Danach hat die staatliche Justiz „grundsätzlich“ den Vorrang vor der internationalen, untersteht aber gleichermaßen einer ständigen Kontrolle durch den Internationalen Strafgerichtshof. Denn bei Straftaten, an denen Amtsträger des eigenen Staates mitwirken, ist eine ausgleichende Gerechtigkeit auch zwischen Opfern und Tätern sonst nicht hinreichend zu gewährleisten. Das zeigen die Völkermorde und andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Geschichte mit erschreckender Deutlichkeit. „Bassiouni‘s Überzeugung von der bewusstseinsbildendenden Kraft des Rechts veranlasst ihn immer wieder, führende staatliche Amtsträger, insbesondere aus Justiz und Militär, zu Seminaren und Kursen in das Siracusa-Institut einzuladen; er glaubt daran, dass ihr Eintreten für die Beachtung des Völkerstrafrechts erheblich zur Verhütung derartiger Taten beiträgt“, betonte Prof. Triffterer.