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DIE DSGVO UND DIE PRAXIS. NEUER KOMMENTAR

Mehr Klarheit für die Anwendung der bisweilen als „Monster“ bezeichneten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bringt ein neuer Kommentar, den der profilierte Salzburger Datenschutzrechtsexperte Dietmar Jahnel unter Mitwirkung von Christian Bergauer verfasst hat. Es ist dies erst der zweite große Kommentar zur DSGVO in Österreich. Während alle Kommentare im deutschsprachigen Raum bisher von einem Autorenkollektiv verfasst wurden und daher sehr uneinheitlich sind, handelt es sich bei der Neuerscheinung erstmals um eine Kommentierung aus einem Guss. Im Fokus standen Praxisorientierung und Verständlichkeit, so Jahnel.

Verstärktes Bewusstsein für die Bedeutung des Datenschutzes

Am 25. Mai 2018 trat die EU-Datenschutzgrundverordnung in Geltung. Die extrem hohen Strafandrohungen von bis zu 20 Millionen Euro bzw. vier Prozent des weltweiten Umsatzes bei Verletzung des Datenschutzes sorgten rund um den DSGVO-Geltungsbeginn für einen unglaublichen Datenschutz-Hype. Die Datenschutzgrundverordnung brachte es in Österreich im Jahr 2018 sogar zum Unwort des Jahres.

„Der Hype der Jahre 2017 und 2018 ist inzwischen ebenso vorübergangen wie die übertriebene Angst vor dem ‚Monster‘ DSGVO. Es hat sich gezeigt, dass eines der Hauptanliegen der DSGVO erreicht worden sein dürfte, nämlich ein deutlich verstärktes Bewusstsein für die Bedeutung des Datenschutzes sowohl in der Wirtschaft als auch in der Bevölkerung. Dies unterstreichen die stark gestiegene Anzahl von Beschwerden an die Datenschutzbehörde und die zahlreichen Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichts ebenso wie die inzwischen fast schon unüberschaubare Menge an Beiträgen zu datenschutzrechtlichen Fragen in der juristischen Fachliteratur“, resümiert Dietmar Jahnel, Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Datenschutz an der Paris Lodron Universität Salzburg.

Unklarheiten, schwammige Regelungen, Widersprüche beheben

Teilweise machen die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung wegen begrifflicher Unklarheiten, schwammiger Regelungen oder inhaltlicher Widersprüche bei ihrer Anwendung jedoch große Probleme. Deswegen werden sowohl in der Beratungspraxis als auch bei der Entscheidungsfindung gern Kommentare zu Rate gezogen, erklärt Jahnel.

„Es gibt inzwischen – vor allem in deutschen Fachverlagen – enorm viele Kommentare, manche bis zu 2500 Seiten lang, aber leider ist man häufig nach deren Lektüre nicht viel klüger als zuvor. In den verschiedenen Kommentaren werden so gut wie alle denkbaren Meinungen vertreten, aber bei genauerer Betrachtung beruhen diese teilweise auf bloßen Behauptungen. Dies und meine jahrelange Beschäftigung mit dem Datenschutzrecht war für mich der Anstoß – unter Mitarbeit meines Grazer Kollegen Christian Bergauer – einen eigenen Kommentar zu verfassen. Unser Ziel war dabei eine präzise, ausführliche, aber dennoch praxisorientierte, gut lesbare und verständliche Kommentierung der DSGVO samt ihrer Durchführungsbestimmungen im Datenschutzgesetz. Wir wollten konkrete Antworten auf offene Fragen geben und diese soweit wie möglich mit der DSGVO begründen. Wo das wegen der Widersprüchlichkeit der europäischen Gesetzgebung nicht möglich ist, wird dezidiert festgehalten, dass die betroffene Bestimmung mit juristischen Interpretationsmethoden nicht auslegbar ist.“

Mehr als zwei Jahre lang haben Jahnel und Bergauer am neuen Kommentar gearbeitet. Im Jänner 2021 ist der 1000seitige Band im Jan Sramek Verlag erschienen.

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Der Autor

Dietmar Jahnel beschäftigt sich seit über zwei Jahrzehnten mit Datenschutzrecht. Vor dem nun erschienenen Kommentar zur Datenschutzgrundverordnung hat er bereits mit dem „Handbuch Datenschutzrecht“ (Jan Sramek Verlag 2010, update 2016) ein Standardwerk verfasst, das von den Gerichten sowie der Datenschutzbehörde häufig zitiert wird.

Publikation

Dietmar Jahnel: Kommentar zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Unter Mitarbeit von Christian Bergauer. Jan Sramek Verlag 2021.

Kontakt

Dietmar Jahnel I Professor für Öffentliches Recht, Schwerpunkt Datenschutzrecht I Fachbereich Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht I Paris Lodron Universität Salzburg (PLUS) I t.: 0662 8044-3635 I http://www.uni-salzburg.at/vvr/jahnel

Innenhof, Toskanatrakt, RW Fakultät, PLUS

Ao.Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel

Professor für Öffentliches Recht, Schwerpunkt Datenschutzrecht

Universität Salzburg

Fachbereich Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht

Tel: +43 662 8044-3635

E-Mail an Ao.Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel

Foto: © Luigi Caputo