BlogAsyl: Neues aus Straßburg zur Familienzusammenführung: Bei Interessenabwägung müssen auch die Gründe für einen Sozialhilfebezug berücksichtigt werden
Entscheidungsanmerkung von DDr. Philip Czech zum Urteil des EGMR in der Sache B. F. ua gg die Schweiz
Nach der bisherigen österreichischen Praxis kommt es bei der Abweisung von Anträgen auf Familienzusammenführung zu Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten wegen mangelnder Selbsterhaltungsfähigkeit nicht auf die Gründe für den Bezug von Sozialleistungen an. Angesichts des am 4.7.2023 ergangenen Urteils des EGMR in der Sache B. F. ua gg die Schweiz kann diese Praxis nicht beibehalten werden. Philip Czech erörtert in einem aktuellen Beitrat auf BlogAsyl welche Konsequenzen sich daraus auch für die Situation in Österreich ergeben.