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Auflösung des Templerordens ungültig

Eine rechtshistorische Dissertation an der Paris Lodron Universität Salzburg bringt entscheidende Fakten zur Bulle „Vox in Excelso“ zutage.

Sophie Kirchgasser hat in ihrer bahnbrechenden Dissertation die Rolle der Bulle „Vox in Excelso“ untersucht. Ihre Forschungen ergaben, dass die Auflösung des Templerordens rechtlich unwirksam ist, da es sich höchstwahrscheinlich um eine „Rede“ über die Schuld des Templerordens gehandelt hat, die später als Bulle bezeichnet wurde. Die Aufhebung des Ordens basierte demnach nicht auf einer legitimen kirchlichen Entscheidung, sondern vielmehr auf wirtschaftlichen Motiven des französischen Königs Philipp dem IV. und des Johanniterordens, die es auf den Reichtum der Templer abgesehen hatten. 

Die akribischen Untersuchungen der Bulle „Vox in excelso“, die Sophie Kirchgasser im Rahmen ihrer rund 300 Seiten umfassenden Dissertation durchführte, brachten ein eindeutiges Ergebnis. Sie konnte aufzeigen, dass der Templerorden rechtlich nie aufgelöst wurde, da die Bulle auf falschen Zitierungen beruht. „Unsere Forschungen gehen auf zahlreiche historische, philologische und rechtliche Beweise zurück, die sowohl im Rahmen der Dissertation als auch der Forschungsarbeit des Salzburg International Templer Studies Network zum ersten Mal in dieser Form dargestellt und wissenschaftlich fundiert analysiert wurden“, betont Rechtshistoriker Daniele Mattiangeli von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg.  

Fußnoten brachten die neuen Erkenntnisse ans Licht

Die vom päpstlichen Komitee für Geschichte als unanfechtbar geltende Bulle „Vox in Excelso“ ist in mehreren modernen Sammlungen von Bullen und Dekreten der Kirchenkonzile zu finden. Alle Texte hiervon sind ident. Kirchgasser konzentrierte sich insbesondere auf die Fußnoten dieser Texte und stellte fest, dass die heute als offizielle und unanfechtbare Quelle angegebene Version von Jaime Villanueva aus dem Jahr 1806 stammt, die von Hefele 1866 in der Theologischen Quartalschrift zitiert wurde. Diese beiden Versionen der Bulle beziehen sich auf eine in Katalonien gefundene Abschrift, die jedoch nicht mehr auffindbar ist. Eine andere findet sich in Barcelona, die jedoch keine originale Bulle aus der päpstlichen Kanzlei von Clemens V. ist.  Sophie Kirchgasser entdeckte und dokumentierte in diesem Papier hunderte Unterschiede zu Villanuevas Text. Dadurch wird die rechtliche Basis der Bulle infrage gestellt. Das bedeutet, dass die Bulle von Villanueva, die den Text für die sogenannte unanfechtbare und sichere Bulle der Moderne bildet, nicht auf der Version von Barcelona basiert, obwohl sie als Quelle angegeben wurde. Das macht die gesamte rechtliche Gültigkeit des Textes nichtig, da sie auf einer falschen Zitierung beruht.

Konzil gab keine Zustimmung zur Auflösung des Ordens

Ein entscheidender Aspekt ist darüber hinaus, dass die Bulle als reine „apostolische Entscheidung“ deklariert wurde, obwohl sie keine offizielle Unterschrift des Papstes enthält. Zeitgenössische Berichte, wie die von Walter von Guisborough, bestätigen, dass das Konzil jedoch keine Zustimmung zur Auflösung des Templerordens gab. Guisborough dokumentiert, dass ein Kleriker während des Konzils drohte, die Anwesenden zu exkommunizieren, falls sie der Entscheidung über die Templer-Angelegenheit widersprechen würden. Dies steht im Gegensatz zur Aussage in der Bulle, dass die Templer „concilio approbante“, also mit Zustimmung des Konzils aufgelöst wurden.

Sophie Kirchgasser recherchierte in den bedeutendsten Archiven Europas und konnte keinerlei originale Dokumente der Bulle finden. Und die Abschriften weisen erhebliche Unterschiede auf. Nachdem sowohl in den vatikanischen als auch in anderen Archiven keine Originale von „Vox in Excelso“ gefunden wurden, bestärkt dies die Annahme, dass diese Bulle überhaupt nie existiert hat. Es handelt sich bei „Vox in Excelso“ mit großer Wahrscheinlichkeit nicht um die Auflösungsbulle, sondern um eine Art „politische Rede“ über die Schuld des Templerordens während des Konzils von Vienne.

Verteilung der Güter in „Ad Providam“ ist original

Im Gegensatz dazu gibt es zahlreiche Kopien der Bulle „Ad Providam“, die die Güter des Templerordens regelte und deren wirtschaftliche Existenz beendete. Durch „Ad Providam“ wurden alle Güter der Templer den Johannitern übergeben und der Templerorden verlor sein gesamtes Vermögen. Das führte in den Folgejahren zur Auslöschung des Ordens. Die Tempelritter wechselten großteils in andere Orden oder kehrten in ihr früheres Leben zurück.

Die Dissertation zeigt, dass die Zerschlagung des Templerordens stark von den wirtschaftlichen Interessen des französischen Königs Philipp IV. beeinflusst wurde. Er strebte danach, die Vermögenswerte des Ordens für sich selbst und seine Krone zu sichern, was zu einer gezielten Kampagne gegen die Templer führte. Diese politischen Machenschaften führten letztlich zu einer „Rede“ über die Schuld des Templerordens, die als Bulle ausgegeben wurde, ohne die nötigen juristischen Voraussetzungen zu erfüllen.

„Diese historische Rekonstruktion könnte die rechtliche Stellung des Templerordens wiederherstellen und der Papst den Orden rehabilitieren“, sind Dissertantin Sophie Kirchgasser und Rechtshistoriker Daniele Mattiangeli überzeugt.

Mattiangeli und Kirchgasser
Fotos: © Kay Müller (Mattiangeli links im Bild) und © privat (Kirchgasser rechts im Bild)

Kontakt:

Priv.-Doz. Dr. Daniele Mattiangeli, LL.M. | Fachbereich Völkerrecht, Europarecht und Grundlagen des Rechts |
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Tel.: +43 662 8044 3553

Schwert vom Templar Orden

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Leitung Kommunikation und Fundraising

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