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Arbeitsrechtsexpertin mit Herbert Tumpel-Preis ausgezeichnet

Mitverantwortung in der Sozialversicherung
Die österreichische Sozialversicherung ist wesentlich durch den Grundsatz der Pflichtmitgliedschaft und der damit einhergehenden Solidarität der Mitglieder der Risikogemeinschaft gekennzeichnet. Letztere ist insofern besonders stark ausgeprägt, als grundsätzlich weder die Höhe der Beiträge noch jene der zu erwartenden Leistungen vom individuellen Risiko abhängt und die Beiträge in Abhängigkeit vom Einkommen berechnet werden. Vielfach werden Leistungen ferner unabhängig von der Ursache des Versicherungsfalls erbracht.
Diese Form der Solidarität ist bisher auf breite Akzeptanz gestoßen. Mit Blick auf die Finanzierbarkeit ist jedoch in jüngerer Zeit das Ziel der Kostendämpfung stärker in den Vordergrund gerückt. Damit einhergehen Überlegungen, wie Versicherte zu kostensparendem Verhalten angehalten werden können. Auch vor dem Hintergrund geänderter politischer Mehrheitsverhältnisse ist die Thematik der „Mitverantwortung“ der Leistungsberechtigten vermehrt in den Fokus einer durchaus ideologisch geprägten Debatte geraten. So ist vom Problem eines versicherungsbedingten „moral hazard“, von der Notwendigkeit einer Sanktionierung „solidaritätswidrigen“ Verhaltens, einer „Aktivierung“ oder vermehrter Mitwirkungspflichten die Rede. Ebenso werden von manchen verschärfte Zumutbarkeitsbestimmungen, höhere Selbstbeteiligungen, Beitragszuschläge für „riskant“ Lebende, aber auch mehr Wahlmöglichkeiten im Hinblick auf das Beitrags- und Leistungsniveau gefordert.
Die Frage der Mitverantwortung der Versicherten stellt sich jedoch nicht nur auf einer politischen und ökonomischen, sondern auch auf einer rechtlichen Ebene. Im Rahmen der Arbeit soll diese Thematik daher unter besonderer Bedachtnahme auf die verfassungs- und unionsrechtlichen Rahmenbedingungen und Grenzen einer grundsätzlichen rechtlichen Analyse unterzogen werden. Dabei geht es insbesondere auch um eine Prüfung dahingehend, inwieweit Mitverantwortung mit den Grundwerten der Sozialversicherung vereinbar ist.
Foto: Mag. Herbert Tumpel überreichte die Urkunde an Dr. Susanne Auer-Mayer. Fotonachweis: Christian Fischer

Fotonachweis: Christian Fischer

Mag. G. Pfeifer

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