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20 Jahre Österreich bei der EU

Am 1. Jänner 2015 jährte sich zum 20. Mal der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union. Eine Rückschau auf den Integrationsprozess und einen Ausblick auf die Konsequenzen für Österreich bietet der Sammelband „20 Jahre EU-Mitgliedschaft Österreichs“.

Der Salzburger Europarechtler Stefan Griller und der Salzburger Öffentlichrechtler Benjamin Kneihs sind zwei der vier Herausgeber des im Verlag Österreich erschienenen Handbuchs, in dem über 40 ExpertInnen rechtswissenschaftliche, politikwissenschaftliche und wirtschaftswissenschaftliche Analysen liefern.

So groß die Begeisterung der Österreicher beim Beitritt zur EU vor 20 Jahren war – 66,6 Prozent stimmten 1994 für die EU Mitgliedschaft – so abgekühlt ist sie inzwischen. Laut dem aktuellen Eurobarometer-Länderbericht vertrauen nur noch 26 Prozent der Österreicher der EU. Der Ruf der Europäischen Union leidet unter den aktuellen Krisen. Die EU ist heute nicht mehr dieselbe wie zur Zeit des österreichischen Beitritts. Maastricht, Amsterdam, Nizza, Lissabon – die nach diesen Städten benannten Verträge sowie die Osterweiterung im Jahr 2004 mit der annähernden Verdopplung der Mitgliedstaaten von 15 auf 28 sind Meilensteine in der rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Integration. Am augenfälligsten für die Bürger war die Einführung des Euro in der Wirtschafts- und Währungsunion im Jahr 2002. Auf eine Schönwetterperiode folgte 2008 die globale Finanz- und Wirtschaftskrise, die das Euro-Projekt auf eine sehr harte Probe stellte. Die Krisenentwicklung und Krisenbewältigung sowie der EU-Reformbedarf werden in einem zentralen Abschnitt des Sammelbandes vom Europarechtler Stefan Griller skizziert.

Aber das Buch hat einen viel umfassenderen Anspruch, was schon seine Selbstbezeichnung andeutet: Zusammen mit Arno Kahl und Walter Obwexer aus Innsbruck haben Stefan Griller und Benjamin Kneihs das eintausendzweihundert Seiten umfassende „Handbuch“ „20 Jahre EU Mitgliedschaft Österreichs. Auswirkungen des Unionrechts auf die nationale Rechtsordnung aus rechtswissenschaftlicher, politikwissenschaftlicher und wirtschaftswissenschaftlicher Sicht“ herausgegeben, das so gut wie alle wichtigen Fragen und vielfältigen Entwicklungen aufarbeitet.

Was sind die Eckpfeiler des 20 jährigen Integrationsprozesses? Wie sind die Beziehungen zwischen der EU und Österreich im Verfassungsverbund? Welche Bedeutung hat das Unionsrecht für die österreichische Gesetzgebung, die Verwaltung und die Gerichtsbarkeit? Inwiefern hat die Union unsere Sozial-, Umwelt-, Wirtschafts- oder Bildungspolitik verändert? Solche Sachbereiche werden analysiert.

Über allem steht die Frage: Was brachte die EU-Mitgliedschaft? Österreich ist derzeit das fünftreichste Land der EU. Die EU-Integrationseffekte haben Österreich – verglichen mit dem Alternativszenario ohne EU-Mitgliedschaft – ein deutliches Wachstumsplus verschafft  (0,6 Prozent des realen BIP pro Jahr), meint etwa der Ökonom Fritz Breuss von der Wirtschaftsuniversität Wien. Die anhaltende Eurokrise und die Krisen in Osteuropa (Ukraine-Krise) haben die Wirtschaftsaussichten für Österreich allerdings deutlich eingetrübt. Der EU-Wachstumsbonus läuft aus, konstatiert Breuss.  

Nicht verschwiegen werden in dem Sammelband auch Schwierigkeiten, die der EU-Beitritt für Österreich zum Beispiel im Bildungsbereich brachte. Die wachsende Mobilität der Studierenden und der Zustrom junger Leute aus anderen EU-Ländern überforderte Österreich mit seinen vorhandenen Kapazitäten, wie der Innsbrucker Europarechtler Walter Obwexer nachzeichnet. Eine Konsequenz aus der Misere war die Einführung der Medizinerquote, die Anfang 2017 neuerlich auf dem Prüfstand der EU-Kommission stehen wird, mit der nach wie vor nicht völlig abgewendeten Drohung eines Vertragsverletzungsverfahrens im Hintergrund.

Vom ersten Tag an untrennbar mit der Beitrittsdiskussion verbunden war das heikle Thema der in der österreichischen Verfassung festgeschriebenen „immerwährenden Neutralität“, die mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU nicht vereinbar scheint. Den pragmatischen Wandel des österreichischen Neutralitätsverständnisses – manche sprechen von  einer „bemerkenswerten Beweglichkeit dieses identitätsstiftenden Mythos“ – nimmt u.a. der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger unter die Lupe. Die dauernde Neutralität als Verfassungsinstrument habe sich in eine politische Maxime verwandelt, stellt er fest. Ob Österreich völkerrechtlich noch an seine Neutralitätserklärung gebunden ist, sei dahingestellt. Die Salzburger Völker- und Europarechtlerin Kirsten Schmalenbach verweist darauf, dass 20 Jahre nach dem EU Beitritt vor kurzem erstmalig  die Solidaritätserwartung eines anderen EU Mitgliedstaats an Österreich herangetragen worden ist. Nach den verheerenden Terrorattacken von Paris am 13. November 2015 wurde auf Ansuchen Frankreichs die Beistandsklausel erstmals in der Geschichte der Union aktiviert. „Gegen Terror gibt es keine Neutralität“, mit dem Satz kommentierte der damalige Verteidigungsminister Gerald Klug Österreichs Haltung.

Publikation: Stefan Griller, Arno Kahl, Benjamin Kneihs, Walter Obwexer (Hrsg): 20 Jahre EU-Mitgliedschaft Österreichs. Auswirkungen des Unionsrechts auf die nationale Rechtsordnung aus rechtswissenschaftlicher, politikwissenschaftlicher und wirtschaftswissenschaftlicher Sicht. Verlag Österreich 2015.

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