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13 Auslands – Exzellenzstipendien zu vergeben

1. Zweck
Das Stipendium dient der Finanzierung von herausragenden Studien, Forschungsarbeiten oder wissenschaftlichen Tätigkeiten an einer Hochschule oder an einem Forschungszentrum im Ausland.
2.Voraussetzungen

  • Gefördert werden österreichische StaatsbürgerInnen, das Höchstalter beträgt 30 Jahre. Der angestrebte Auslandsaufenthalt muss mindestens 6 Monate betragen
  • Studienrichtungen: Schwerpunkt MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik).
  • Darüber hinaus werden auch exzellente Einreichungen aus anderen Studienbereichen in der Bewertung berücksichtigt, sofern sie Bedeutung für den (Wirtschafts-)Standort Österreichhaben.
  • Abschluss des Bakkalaureats (Universität, Fachhochschule).
  • Überdurchschnittlicher Studienerfolg.
  • Befürwortung durch mindestens zwei Fach-ProfessorInnen.
  • Die Ergebnisse des Auslandsaufenthaltes sind von Bedeutung für die Österreichische Wirtschaft

3. Vergabe der Mittel

Die Entscheidung der Vergabe trifft eine von der Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer Kärnten bestellte Fachjury. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf ein Stipendium.
4. Bewerbungen
Einreichungen mit Bewerbungsbogen an IV Kärnten mit folgenden Unterlagen:

  • Darstellung der geplanten Studien bzw. Forschungsprojekte im Ausland sowie deren Exzellenzcharakterausschließlich anhand des beiliegenden Formulars auf max. drei Seiten in deutscher Sprache
  • Lebenslauf
  • Kopien der Zeugnisse über Fach-, Diplomprüfungen bzw. Rigorosen
  • Nachweis der für den angestrebten Auslandsaufenthalt erforderlichen Sprachkenntnisse (z.B. Zeugnisse,Kursbestätigungen, Nachweis längerer Auslandsaufenthalte)
  • Mindestens zwei Empfehlungsschreiben von FachprofessorInnen der entsprechenden Studienrichtung
  • Aufnahmebestätigung der ausländischen Universität bzw. Forschungseinrichtung. Sollte eine solche Bestätigung zum Einreichungstermin noch nicht vorliegen, sind Kopien der Korrespondenz beizulegen.
  • Angaben über die geplante Finanzierung des Auslandsaufenthaltes einschließlich sonstiger Unterstützungen

5. Auszahlungsmodalitäten
Für den Fall der Gewährung eines Auslandsstipendiums verpflichtet sich der Bewerber, der IV Kärnten nach jeweils 3 Monaten einen Bericht samt Kopien von Studien-und Prüfungsbelegen zu senden. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in Teilbeträgen nach Vorliegen des(r) Zwischen-und des Endberichtes. Werden diese nicht vorgelegt oder ist der Erfolg des bisherigen Projektverlaufes nicht gegeben, werden die Stipendienzahlungen eingestellt

6. Einreichfrist

Die Bewerbungen sind bei der IV Kärnten bis 30. Mai 2014 einzureichen (auch elektronisch möglich). Bereits abgeschlossene Projekte bzw. Auslandsaufenthalte werden nicht berücksichtigt. Bewerbungsunterlagen erhalten Sie bei:
Industriellenvereinigung Kärnten, Dr.-Palla-Gasse 21, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Telefon 0463-56 615-0 Mail