Information für Bachelorstudierende ab dem zweiten Semester

Hier finden Sie mehr Information zum Bachelorstudium ab dem zweiten Semester:

Achtung:
Zusatzprüfung aus Latein vor Ablegung der Bachelorprüfung, wenn nicht nach der 8. Schulstufe 10 Wochenstunden aus Latein an einer höheren Schule erfolgreich besucht worden sind bzw. wenn Sie nicht aufgrund eines bereits absolvierten Studiums den Dispens davon durch die Studienabteilung erhalten haben.

Bachelorarbeit:
Die Abfassung einer Bachelor-Arbeit ist nicht an ein bestimmtes Studiensemester gebunden. Sie können die Bachelor-Arbeit jederzeit während Ihres Bachelor-Studiums schreiben. Es ist natürlich fachlich vernünftig, dies nicht schon während des ersten Studienjahres zu tun.

Bestätigung der Bachelorarbeit:
Die Bestätigung der Bachelorarbeit muss ausgefüllt und vom LV-Leiter/der LV-Leiterin unterschrieben im Sekretariat bei Frau Elisabeth Weiß, BA (Zi. 3.431) abgegeben werden.

Informationen zum Studienabschluss finden Sie unter dem Link zum Prüfungsreferat:

Curricula Linguistik:

Administration des interdisziplinären MA Sprachwissenschaft – Language Sciences:
Mag. Susanne Behensky: http://www.uni-salzburg.at/index.php?id=31202&L=0
Zi. 3.413 (FB Slawistik)
Tel.: +43 (0)662 / 8044-4512

Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr: jeweils von 09:00-12:30


Bachelorprüfungstermine nach dem neuen Curriculum:
jeweils nach Absprache mit dem Erst- und Zweitprüfer sowie dem Prüfungsvositzenden.

Die Anmeldung zur Bachelorprüfung muss 2 Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. Anmeldung zur Bachelorprüfung ist nur mit dem von der Prüfungsabteilung ausgegebenen Anmeldeformular möglich. Dieses Anmeldeformular erhalten Studierende erst nach Vorlage des ausgefüllten Prüfungspasses und Kontrolle desselben durch das Prüfungsreferat (Dauer der Kontrolle = 1 Woche). Die beurteilte Bachelorarbeit muss im Prüfungspass bereits eingetragen sein!


ACHTUNG!

1)      Wahlpflicht-Lehrveranstaltungen (nicht Pflichtveranstaltungen!), die für das Masterstudium Linguistik gedacht sind, können als freie Wahlfächer im Bachelor-Studium Linguistik angerechnet werden. Studierende dürfen diese aber dann nicht noch einmal für Ihr Masterstudium Linguistik anrechnen lassen. Eine Lehrveranstaltung kann nur einmal angerechnet werden.
2)      Freie Wahlfächer, die Sie während ihres Bachelorstudiums absolvieren, aber NICHT für Ihr Bachelorstudium anrechnen lassen, können später als freie Wahlfächer des Masterstudiums Linguistik angerechnet werden.
3)      Die Pflicht- und Wahlpflichtfächer des Masterstudiums müssen in der Zeit des Masterstudiums absolviert und angerechnet werden.