DOKTORATSTUDIUM RECHTSWISSENSCHAFTEN

Zielsetzung im Doktoratsstudium Rechtswissenschaften ist insbesondere die Befähigung der Weiterentwicklung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit. Nachweis hierzu ist die Abfassung einer Dissertation als eigenständige wissenschaftliche Leistung. Davon ausgehend baut das rechtswissenschaftliche Doktorat auf den im Diplomstudium Rechtswissenschaften gewonnenen wissenschaftstheoretischen Kenntnissen auf und dient der Vertiefung in spezielle Fächer bei gleichzeitiger methodischer Perfektionierung.
Die Regelstudiendauer beträgt 6 Semester, bei Abschluss wird der akademische Grad Doktor/Doktorin der Rechtswissenschaften (Dr. iur.) verliehen.

 
 

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EINREICHUNG DER DISSERTATION

INFORMATIONEN ZUM STUDIENABSCHLUSS

Nach Eingabe in diese Datenbank erhält man eine Bestätigung im PDF-Format. Diese ist im Prüfungsreferat bei Beantragung der Abschlussdokumente abzugeben.

 

 

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