DOKTORAT WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN

Zielsetzung im Doktoratsstudium Wirtschaftswissenschaften ist insbesondere die Weiterentwicklung der Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit. Nachweis hierzu ist die Abfassung einer Dissertation als eigenständige wissenschaftliche Leistung. Davon ausgehend baut das wirtschaftswissenschaftliche Doktorat auf den insbesondere im Bachelor- und Masterstudium Recht und Wirtschaft gewonnenen wissenschaftstheoretischen Kenntnissen auf und dient der Vertiefung in spezielle Themenbereiche bei gleichzeitiger methodischer Perfektionierung.
Die Regelstudiendauer beträgt 6 Semester, bei Abschluss wird der akademische Grad Doktor/Doktorin der Wirtschaftswissenschaften (Dr.rer.oec.) verliehen.

 

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