BACHELORSTUDIUM RECHT UND WIRTSCHAFT
Im Bachelorstudium Recht und Wirtschaft erfolgt zum einem eine fundierte wissenschaftliche Ausbildung in allen Teilen des wirtschaftlich relevanten Rechts wie Unternehmens-, Arbeits- und Sozialrecht, Steuerrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Privatrecht. Zum anderen werden grundlegende Kenntnisse in zentralen wirtschaftswissenschaftlichen Fächern wie Marketing, Dienstleistungsmanagement, Finanz- und Steuerwesen, Personalmanagement sowie Mikro- und Makroökonomik vermittelt. Zudem werden verwandte Fächer und soft skills wie Business English oder Statistik einbezogen.
Die Regelstudiendauer beträgt 6 Semester, bei Abschluss wird der akademische Titel Bachelor der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften (LLB.oec) verliehen.
Berufsbilder: Sachbearbeitung (beispielsweise in den Bereichen Bank, Versicherungswesen, öffentlicher Dienst), Rechnungswesen, Assistenz der Geschäftsführung, Management
AKTUELLES
FACHPRÜFUNGEN
- PRÜFER(INNEN)EINTEILUNG und ANMELDEFRISTEN zu den schriftlichen Fachprüfungen (Klausuren) im Studienjahr 2020/21
- Anmeldefristen zu mündlichen Fach-/Gesamtprüfungen im Studienjahr 2020/21
- Prüfungsfristen für mündliche Prüfungen im SS 2021
INFORMATIONEN ZUM STUDIENABSCHLUSS
- Informationen zum Studienabschluss
- Formular für die Anrechnung der freien Wahlfächer
- Erhebung über studienbezogene Auslandsaufenthalte (Datenbank der Statistik Austria – verpflichtend von allen AbsolventInnen auszufüllen!)
Nach Eingabe in diese Datenbank wird eine Bestätigung im PDF-Format übermittelt. Diese ist im Prüfungsreferat bei Beantragung des Bachelorprüfungszeugnisses bzw. des Verleihungsbescheides abzugeben!
Informationen zum Wechsel vom Bachelor- in das Masterstudium Recht und Wirtschaft:
Vorziehen von Lehrveranstaltungen
§ 4a Satzung. Studierende eines Bachelorstudiums an der Universität Salzburg, die bereits mindestens 90% der geforderten ECTS-Anrechnungspunkte in ihrem Studium absolviert haben, sind berechtigt, Lehrveranstaltungen und Prüfungen des darauf aufbauenden Masterstudiums im Höchstausmaß von 15 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Es können nur Lehrveranstaltungen gewählt werden, für die keine besonderen Voraussetzungen festgelegt sind.