Prüfungsanerkennungen

Prüfungsanerkennungen

Positiv beurteilte Prüfungen, die ordentliche Studierende an einer anerkannten Bildungseinrichtung abgelegt haben, können auf Antrag der/des ordentlichen Studierenden anerkannt werden, soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind (gemäß § 78 Universitätsgesetz 2002 idgF).

Frau unterzeichnung Dokument

Foto: © iStock.com/Sitthiphong

Zum Ablauf:

  1. Anmeldung über PLUSOnline (setzt eine aktuell gültige Einschreibung an der Universität Salzburg voraus!)
  2. Wählen Sie über Ihre Visitenkarte „Anerkennungen“ aus
  3. Verwenden Sie zur Eingabe der Anerkennung(en) die vorliegenden Leitfäden
  4.  Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner*innen nach Studienrichtungen gelistet (Intranet / Rund um Plusonline)

Leitfäden:

 Leitfaden für Anerkennungen (Intranet / Rund um Plusonline)