Anerkennungen
Bei einem Anerkennungsverfahren handelt es sich um ein gesetzliches Verfahren im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991. Daher gelten in diesem Verfahren viele Formvorschriften, wie z.B., dass ein Bescheid erst mit seiner Zustellung (Abholung) erlassen (wirksam) ist und die anerkannten Prüfungen eingetragen werden können.