Land Salzburg – WISS 2030 / Gesamtübersicht der Programme

Ziel
Mit der  WISS 2030 Wissenschafts- und Innovationsstrategie Salzburg verfolgt das Land Salzburg das Ziel, Forschung, Technologie und Innovation zu forcieren und somit das Profil als innovations- und wissensorientierter Standort nach innen und außen zu stärken und noch sichtbarer zu machen. Die WISS 2030 ist eine Teilstrategie der  Standortstrategie Salzburg 2035 und setzt das europäische Konzept der intelligenten Spezialisierung des Standorts und die wissensgeleitete Regionalentwicklung (S3, Smart Specialisation) um. Als Leitgedanke soll Salzburg durch ein kreatives, dynamisches und offenes Innovations- und Kooperationsklima zwischen allen Teilhabern des Innovationssystems („Innovationsökosystem“ als Standortqualität und Wettbewerbsfaktor) charakterisiert sein. Die neuen Förderprogramme ermöglichen es, die in der WISS 2030 festgelegten Ziele zu erreichen. Sie dienen einer klaren Fokussierung der strategischen Ziele der WISS 2030 und garantieren einen möglichst effektiven Einsatz der verfügbaren Mittel. Die darin entwickelten Fördermaßnahmen sind die Grundlage für die Gewährung von Fördermitteln. Bei Bedarf können diese laufend weiterentwickelt, ergänzt oder erneuert werden.

Voraussetzungen
Je nach Programm/Programmlinie und Maßnahme sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungsinstitutionen, Organisationen und Unternehmen einreichberechtigt.

Ausschreibung  Förderprogramme und Maßnahmen
Gesamtübersicht der Programme
Einreichung: teils laufend möglich, teils im Rahmen zeitlich begrenzter Ausschreibungen – siehe Angaben unten

 Programm 1: Stärkung der FTI-Struktur

 Programmlinie 1 – Forschung hebt ab

Maßnahme 1 – Impulsprojekte:
Mit Impuls-Projekten werden Aktivitäten gefördert, die den Grundstein für größere FTI-Forschungsprojekte legen. Impuls-Projekte sind FTI-Aktivitäten (Kleinprojekte) rund um die Weiterentwicklung von Ideen sowie auch Durchführbarkeitsstudien und Sondierungen, um etwa die Erfolgschancen in höherwertigen Bundes- und EU Programme einzureichen zu erhöhen. Der Stand der Technik muss bereits im Vorfeld des Projekts erhoben worden sein und dieser ausreichend Potential zur weiteren Entwicklung erkennen lassen.
Projektdauer: 6-18 Monate
Förderhöhe und Förderquote: € 25.000 – € 100.000. Die Förderquote beträgt bis zu 100%
Förderbare Kosten: Personalkosten sowie 25 % Overhead auf die Personalkosten // Investitionskosten, Sach-, Material- und Drittkosten
Nichtförderbare Kosten: Bestandspersonal, Infrastrukturkosten
Einreichung: laufend möglich

Maßnahme 2 – FTI-Projekte:
Diese Maßnahme unterstützt den Auf- und Ausbau der Forschungskompetenzen sowie die Profilbildung und Spezialisierung bestehender interdisziplinärer Forschungsgruppen. FTI-Projekte stärken die Positionierung und Verankerung der Forschungsgruppen innerhalb des regionalen Innovationssystems. Projekte sollen dazu beitragen, eine stärkere Positionierung und Verankerung der Forschungseinrichtungen und -gruppen innerhalb des regionalen Innovationssystems zu ermöglichen. Daher sind FTI-Projekte auch inhaltlich an den WISS-Schwerpunkten und Themenfeldern auszurichten.
Förderquote: Bis zu 100%
Gleichstellungsbonus: € 10.000
Förderhöhe:
Einzelprojekte: Förderhöhe: € 100.000 – € 200.000; Projektdauer: Max. 24 Monate
Kooperative Projekte: Förderhöhe: € 100.000 – € 800.000; Projektdauer: Max. 36 Monate
Förderbare Kosten: Personalkosten sowie 25 % Overhead auf die Personalkosten // Investitionskosten, Sach-, Material- und Drittkosten (max. 30% der Gesamtkosten)
Nichtförderbare Kosten: Bestandspersonal
Einreichung: im Rahmen zeitlich begrenzter Ausschreibungen – Infos zu etwaigen Calls  hier

Maßnahme 3 – Innovations- und Forschungszentren:
Förderbar sind Vorhaben, die (im Sinne einer intelligenten Spezialisierung) entlang der WISS-Schwerpunkte Kompetenzen am Standort bündeln, etwa durch die Bildung von Zentren, Labs, Hubs. Im Fokus steht der Auf- und Ausbau der regionalen Forschungsstrukturen und eine Verbesserung des Angebots anwendungsbezogener FTI-Leistung.
Förderquote: Bis zu 80%
Förderhöhe:
Einzelprojekte: Gesamtkosten: € 300.000 – € 800.000, Förderhöhe: € 240.000 – € 640.000; Gleichstellungs- und Kooperationsbonus: je € 10.000
Kooperative Projekte: Gesamtkosten: € 800.000 – € 2.000.000, Förderhöhe: € 640.000 – € 1.600.000; Gleichstellungs- und Kooperationsbonus: je € 25.000
Förderbare Kosten: Personalkosten (max. 1/3 Bestandspersonal), 25 % Overhead auf die Personalkosten // Investitionskosten, Sach-, Material- und Drittkosten
Nichtförderbare Kosten: 
Infrastrukturkosten
Einreichung: im Rahmen zeitlich begrenzter Ausschreibungen – Infos zu etwaigen Calls  hier

 Programmlinie 2 – Forschung vor den Vorhang

In dieser Programmlinie werden Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers sowie der Wissenschaftskommunikation z.B. Publikationen, Veranstaltungen, Konferenzen unterstützt. Die Detailinformationen zu den einzelnen Fördermaßnahmen entnehmen Sie bitte dem  Programmdokument.

Maßnahme 1 – Wissenstransfer:
Die Förderung von Wissenstransfer ermöglicht Unternehmen und der interessierten Öffentlichkeit den gezielten Zugang zu den Forschungsergebnissen. Eine zielgruppenorientierte Transferagenda soll eine Brücke zu Wirtschaft und Gesellschaft schlagen und die Ergebnisse zugänglich und nutzbar machen. Förderbar ist die Erstellung eines Gesamttransferkonzeptes und die daraus resultierenden Maßnahmenpakete, die zur Überführung von spezifischem Know-how und innovativen Entwicklungen aus der akademischen Forschung in die Anwendung.
Projektdauer: 6-18 Monate
Förderhöhe: € 10.000 – € 50.000
Förderquote: bis zu 80%
Förderbare Kosten: Personalkosten (max. 50% der förderbaren Gesamtkosten), 25 % Overhead auf die Personalkosten // Sach-, Material- und Drittkosten
Nichtförderbare Kosten: Infrastrukturkosten, Investitionskosten
Einreichung: laufend möglich

Maßnahme 2 – Wissenschaftliche Veranstaltungen, Konferenzen:
Mit der Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Konferenzen soll ein Wissenstransfer von national und international renommierten Referent:innen nach Salzburg sowie ein Wissensaustausch innerhalb der jeweiligen Community erfolgen. Die Veranstaltung soll nachweislich einen überwiegenden Anteil an Vortragenden aus Österreich (außerhalb Salzburgs) bzw. dem internationalen Raum aufweisen. Die Veranstaltung muss im Bundesland Salzburg stattfinden. Die Mindestteilnehmer:innenanzahl beträgt 30 Personen.
Förderhöhe: max. € 15.000 pro Veranstaltung. Die tatsächliche Fördersumme ist gestaffelt und richtet sich nach der Zahl der Teilnehmenden und den förderfähigen Gesamtkosten.
Förderbar sind u.a. Reise- und Übernachtungskosten sowie Honorare für Speaker, Kommunikation/ Öffentlichkeitsarbeit, Personalkosten studentischer Hilfskräfte.
Einreichung: laufend möglich

Maßnahme 3 – Publikationen:
Durch diese Fördermaßnahme werden Forschungseinrichtungen sowie Verlage bei der Publikation von Forschungsergebnissen unterstützt. Vorwiegend sollen noch nicht etablierte Wissenschaftler:innen, bis zehn Jahre nach Abschluss des Doktorats- bzw. PhD-Studiums gefördert werden. Der Sitz der einreichenden Organisation muss grundsätzlich im Bundesland Salzburg sein, in Ausnahmefällen kann ein thematischer Salzburgbezug ausreichend sein. Publikationen im Eigenverlag können nicht gefördert werden. Online-Publikationen können gefördert werden, sofern es sich um eine Open-Access-Veröffentlichung mit standardisiertem Begutachtungsverfahren (z.B. peer-reviewed-Verfahren) handelt.
Förderhöhe: max. € 5.000 pro Publikation. Die Förderhöhe richtet sich nach den Gesamtkosten und der weiteren Finanzierung der Publikation. Förderansuchen für Publikationen von Angehörigen der Paris-Lodron-Universität Salzburg müssen vorab beim Förderverein zur wissenschaftlichen Forschung an der Paris Lodron Universität Salzburg eingereicht werden.
Einreichung: laufend möglich

 Programmlinie 3 – Forscher:in im Fokus

​Die Programmlinie 3 – Forscher:in im Fokus befindet sich derzeit noch in Ausarbeitung.

 Programm 2: Kooperative & einzelbetriebliche FTI-Projekte

Das Programm 2 unterstützt Unternehmen in den drei Programmlinien (1)  Go-Inno, (2)  Be-Inno und (3)  Co-Inno dabei, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, indem innovative Projekte gefördert werden. Der Einstieg in erste Innovationsaktivitäten wird dabei ebenso gefördert, wie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, welche die Entwicklung neuer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen anstreben, oder bereits der experimentellen Entwicklung zuzurechnen sind (etwa Pilot- oder Demonstrationsanlagen). Mit dem Programm werden sowohl einzelbetriebliche Innovationsvorhaben als auch kooperative Unternehmensprojekte, sowie Projekte in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen gefördert. Damit Salzburg auch von jungen agilen Start-Ups profitieren kann, unterstützt dieses Programm zudem innovative und wachstums- und technologieorientierte Start-Ups in ihrem Gründungs- und Wachstumsprozess.

Die Maßnahmen, die durch dieses Programm unterstützt werden, sollen einen Beitrag zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs) der United Nations und der EU-Missionspolitik leisten. Der Unternehmenssektor ist ein wichtiger Partner für die Erreichung dieser Ziele und profitiert selbst mehrfach davon. Die Suche nach innovativen Lösungen, die diesen Wandel vorantreiben, erschließt die am stärksten wachsenden Märkte. Der darauf basierende European Green Deal ist die neue Wachstumsstrategie, mit der die EU zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft werden soll. Das Programm unterstützt daher auf Projektebene bevorzugt Firmen, die System-Transformation und einen strategischen Wandel zur Nachhaltigkeit fokussieren.

Zielgruppe des Programms 2 sind Unternehmen mit Sitz in Salzburg, insbesondere KMU sowie Kooperationen von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen.

Programm 3: Auf- und Ausbau von F&E-Infrastruktur

derzeit in Ausarbeitung

Programm 4: (Ko)-Finanzierungen zu Bundes- und EU-Programmen

derzeit in Ausarbeitung

Kontakt Land Salzburg – WISS 2030
Abt. 1 – Wirtschaft, Gemeinden und Tourismus

Letzte Aktualisierung: 18.11.2024