Prüfungsanerkennungen
Prüfungsanerkennungen
Positiv beurteilte Prüfungen, die ordentliche Studierende an einer anerkannten Bildungseinrichtung abgelegt haben, können auf Antrag der/des ordentlichen Studierenden anerkannt werden, soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind (gemäß § 78 Universitätsgesetz 2002 idgF).
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Zum Ablauf:
- Anmeldung über PLUSOnline (setzt eine aktuell gültige Einschreibung an der Universität Salzburg voraus!)
- Wählen Sie über Ihre Visitenkarte „Anerkennungen“ aus
- Verwenden Sie zur Eingabe der Anerkennung(en) die vorliegenden Leitfäden
- Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner*innen nach Studienrichtungen gelistet (Intranet / Rund um Plusonline)
Leitfäden: