Anmeldung
1) Zulassung an der Universität Salzburg (Studienabteilung)
Den VPLUS können ausschließlich Studierende besuchen, die eine Ergänzungsprüfung zum Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache ablegen müssen.
Der Antrag auf Zulassung erfolgt in der Studienabteilung.
Hinweis: Bei Fragen zur Zulassung wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung. Der VPLUS kann hier keine Auskünfte erteilen. Hilfreiche Informationen finden Sie auf den Seiten der Studienabteilung:
2) Anmeldung zum VPLUS (FB Germanistik)
Online-Voranmeldung (Dokumenteneinreichung)
Zur Voranmeldung reichen Sie im Anmeldezeitraum online folgende Unterlagen ein:
- Zulassungsbescheid, ausgestellt von der Paris-Lodron-Universität Salzburg
- Reisepass oder einen anderen gültigen Lichtbildausweis
- Sprachdiplom
Der Lehrgangsbeitrag von EUR 850 ist nach erfolgter Anmeldung zu überweisen.
Weitere Information erhalten Sie vom Lehrgangsbüro.
Bitte beachten Sie:
Über die endgültige Aufnahme zum Lehrgang entscheidet die Lehrgangsleitung.
3) Inskription (Studienabteilung) und ÖH-Beitrag
Mit Ihrem Zahlungsbeleg erhalten Sie vom Lehrgangsbüro eine Aufnahmebestätigung (=Anmelde- und Zahlungsbestätigung). Diese Bestätigung legen Sie in der Studienabteilung zur Inskription vor.
Von der Studienabteilung erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (PINCODE) zu PLUSonline, Ihre Matrikelnummer und Ihren Studierendenausweis.
Überweisen Sie anschließend den ÖH-Beitrag. Erst dann können wir Sie für die Lehrveranstaltungen des Lehrgangs anmelden.
4) Einstufung (FB Germanistik)
Personen, die sich für Modul I angemeldet haben, brauchen keinen Einstufungstest.
Der Einstufungstest ist verpflichtend für alle, die in ein höheres Modul einsteigen wollen (Modul II oder III). Diese Personen werden von uns per E-Mail informiert.
Nach der Einstufung erhalten Sie von uns die Informationen zu:
- Kursstufe
- Kurszeiten
- Kursort
- Lehrwerke
Bitte beachten Sie:
• Die Anwesenheit wird ab dem ersten Kurstag berechnet.
• Besuchen Sie den Kurs, dem Sie zugeordnet sind. Kurswechsel sind nicht möglich.
Hinweise
Aufnahme in den Lehrgang
Ist aufgrund beschränkter Anzahl der Kursplätze (= 50 pro Modul) eine Aufnahme in den Lehrgang nicht möglich oder wird der Lehrgang mangels ausreichender Teilnehmer*innenzahl nicht durchgeführt, wird der Lehrgangsbeitrag rückerstattet.
Bitte beachten Sie:
Über die endgültige Aufnahme zum Lehrgang entscheidet die Lehrgangsleitung.
Storno
Eine Stornierung der verbindlichen Anmeldung ist ausschließlich schriftlich und für das Sommersemester 2025 nur bis zum 09.01.2025 möglich. Maßgeblich für Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung/Stornierung ist das Einlangen der schriftlichen Erklärung an der Universität Salzburg, adressiert an die Lehrgangsleitung. In diesem Fall wird der Lehrgangsbeitrag nicht fällig.
Bei einer späteren Stornierung ist der volle Lehrgangsbeitrag als Stornogebühr zu entrichten.
Die Universität kann von der Bezahlung des Lehrgangsbeitrags/der Stornogebühr absehen, wenn der freigewordene Lehrgangsplatz ohne administrativen Aufwand nachbesetzt werden kann. Sollte ein*e Teilnehmer*in den Lehrgang wegen unvorhersehbaren, unvermeidlichen, schicksalhaften Ereignissen, wie ein Unfall, eine schwere lebensbedrohliche Krankheit oder dergleichen, vorzeitig abbrechen müssen, so kann die Universität von der Bezahlung des restlichen Lehrgangsbeitrages absehen und den Beitrag für den noch nicht konsumierten Teil des Lehrganges zurückbezahlen.