Pflichtpraxis

Im Bachelorstudium DiG wird eine facheinschlägige Pflichtpraxis im Ausmaß von 8 Wochen (Vollbeschäftigungsäquivalent – 12 ECTS) absolviert. Aliquote Teilzeitbeschäftigung sowie Aufteilung auf 2 Praktika ist zulässig.
Diese Pflichtpraxis dient der Anwendung der im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Das Praktikum wird in der Regel außerhalb der Universität bei einschlägigen Unternehmen und Institutionen in Koordination mit der Universität durchgeführt. Damit werden auch Verbindungen zu potenziellen Arbeitgebern und zu attraktiven Berufsfeldern hergestellt.

Praktikumsstellen werden von Studierenden eigenständig ausgewählt und vereinbart – zur Sicherstellung der curricularen Anerkennung ist eine Vorlage der Praktikumsvereinbarung bei der Studienorganisation zu empfehlen.  Hier angebotene Praktika werden jedenfalls anerkannt. Vor Beantragung der Anerkennung einer absolvierten Pflichtpraxis melden sich Studierende im aktuellen Semester zur  LV 512.M11 an.

>>> Richtlinie für Pflichtpraxis DiG


Im  Rahmen  der  berufsorientierten  Praxis  können  und  sollen  u.a.  folgende  Qualifikationen  erworben werden:

 

  • Anwendung der  erworbenen  fachspezifischen  Kompetenzen  im  beruflichen  Kontext,  mit  Schwerpunkt  auf  ‚Digitale  Transformation‘,  ‚Digitale  Wirtschaft‘  und ‚Informationsgesellschaft‘.
  • Kennenlernen von Anwendungsszenarien fachwissenschaftlicher Konzepte.
  • Integration erworbener Kompetenzen in fachspezifische Prozessketten.
  • Erwerb von  berufsrelevanten  Kompetenzen,  a.  Projektmanagement,  Teamarbeit,  Kom-munikationskompetenz, Planungskompetenz.
  • Anwendung von ‚Design Thinking‘ auf digitale Abläufe und Schnittstellen.