Aufgaben

Aufgaben

Am 16.09.2024 fand die konstituierende Sitzung der Schiedskommission statt, in der auch der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende gewählt wurden (MBl. 18.09.2024, Nr 169). Zu den Aufgaben der Schiedskommission gehört die Vermittlung in Streitfällen von Angehörigen der Universität. Die Schiedskommission hat bei Erfüllung ihrer Aufgaben auf ein Einvernehmen zwischen den Beteiligten hinzuwirken. Alle Organe und Angehörigen der Universität sind nach § 43 UG verpflichtet, den Mitgliedern der Schiedskommission Auskünfte in der Sache zu erteilen und an Kontaktgesprächen teilzunehmen. Die Mitglieder der Schiedskommission sind bei der Ausübung dieser Funktion an keine Weisungen oder Aufträge gebunden. Darüber hinaus entscheidet die Schiedskommission über Beschwerden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wegen einer Diskriminierung auf Grund – des Geschlechts – der ethnischen Zugehörigkeit – der Religion oder Weltanschauung – des Alters – der sexuellen Orientierung durch die Entscheidung eines Universitätsorgans. Weiters entscheidet die Schiedskommission über Einreden der unrichtigen Zusammensetzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen sowie über Einreden der Mangelhaftigkeit des Wahlvorschlags für diesen. Angelegenheiten, die einem Rechtszug unterliegen, und Leistungsbeurteilungen fallen nicht in die Zuständigkeit der Schiedskommission. Sie ist daher nicht berufen, zB in Studienangelegenheiten, Habilitations- oder Dienstrechtsverfahren zu intervenieren.

Schiedskommission Aufgaben

Bild: (1) © L. Caputo / PLUS