Illustration Buch Gesetz

 

Rechtsgrundlagen innerhalb der PLUS

 

Im IV. Abschnitt der Satzung der PLUS findet sich der Frauenförderungsplan sowie der Gleichstellungsplan.

Die Ziele des Frauenförderplanes finden sich in §55 der Satzung. U.a. werden darin die folgenden Maßnahmen genannt.

  • Chancengleichheit von Frauen auf allen personellen und strukturellen Ebenen und bei allen universitären Entscheidungen
  • Förderung der wissenschaftlichen Leistungen von Frauen
  • Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen in allen Organisationseinheiten
  • Verbesserungen im Arbeitsumfeld durch die Vereinbarkeit von Studium/Beruf und familiären Verpflichtungen
  • sowie Schutz der Würde von Frauen am Arbeitsplatz insbesondere durch präventives Vorgehen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und universitärem Umfeld

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Die Präambel des Gleichstellungsplanes enthält ein Bekenntnis zu Diversität und Antidiskriminierung

„[…] Die Universität Salzburg setzt Maßnahmen, um den unter- schiedlichen biografischen, kulturellen oder sozialen Ausgangs- lagen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierenden gerecht werden zu können und ein gutes Arbeits- und Studierumfeld zu bieten, in dem Chancengleichheit für alle besteht.“

„[…] Der Gleichstellungsplan dient – neben dem Frauenförderplan– zum einen der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur tatsächlichen Gleichstellung und Gleichbehandlung von Frauen und Männern, zum anderen aber auch der Bewusstmachung und Umsetzung der so genannten Diversitätsdimensionen Alter, Behinderung, Ethnizität, Geschlecht, Religion und sexuelle Orientierung.“

„[…] Die Universität Salzburg bekennt sich dazu, gegen jede Art von Diskriminierung vorzugehen.“

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In §73 der Satzung ist die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen festgelegt.

Darin bekennt sich die PLUS zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit chronischen und/oder psychischen Erkrankungen. Sie verpflichtet sich dazu, die gleichberechtigte Teilhabe im gesamten Lehr-, Forschungs- und Verwaltungsbetrieb zu ermöglichen.

Ziele der Gleichstellung sind dabei u.a.

  • gleichberechtigter Zugang zu allen Lehr- und Serviceange- boten
  • Abbau von Barrieren im Bereich Studienbedingungen, Gewährung von Nachteilsausgleich und abweichenden Prüfungsmodalitäten
  • bauliche, organisatorische, technische und informationelle Barrierefreiheit
  • Verbesserung der Karrierechancen bzw. aktive Förderung von Menschen mit Behinderungen im wis- senschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Bereich
  • Förderung und Integration der Disability Studies in Forschung und Lehre.

Studierende mit Behinderungen haben die Möglichkeit, mit dem Team disability & diversity die notwendigen Unterstützungsleistungen zu vereinbaren. Die Art der Unterstützung hängt von der Auswirkung der Behinderung auf das Studienfach/den Lehrinhalt bzw. den Lehrveranstaltungsinhalt ab.

Lehrende sind aufgefordert sich zur Nichtdiskriminierung zu bekennen, bei der Gestaltung ihrer Lehrveranstaltungen die Dimension Behinderung zu berücksichtigen und Lehrveranstaltungsinhalte und -materialien in für Menschen mit Behinderungen zugänglicher Form zur Verfügung zu stellen.

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In den §§75 und 77 werden die Anerkennung und Gleichstellung aller Geschlechter thematisiert

75. (1) Die Universität bekennt sich zur Anerkennung aller Geschlechter und schafft diskriminierungsfreie und respektvolle Rahmenbedingungen. Zusätzlich zu den im Frauenförderplan festgehaltenen Zielen ist auf eine offene Wertehaltung gegenüber allen Menschen unabhängig ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität zu achten. […]

Für eine geschlechtergerechte Universität ist ein diskriminierungsfreier Sprachgebrauch unerlässlich, zu dem sich die Universität bekennt. Für alle Angehörigen der Universität werden im Bereich der Organisationseinheit gendup und der Organisationseinheit Personalentwicklung entsprechende Veranstaltungen angeboten.

[…] 77. Die Universität Salzburg bekennt sich zu einem aufgeschlossenen Umgang einerseits mit der sexuellen Orientierung ihrer Angehörigen und andererseits deren geschlechtlichen Identitäten. Offene oder versteckte Diskriminierung oder Anfeindung werden strikt abgelehnt. Niemand soll gezwungen sein, die eigene sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität verheimlichen oder bekanntgeben zu müssen.

Quellen:› Volltext der Satzung abrufbar unter www.plus.ac.at/ rechtsangelegenheiten/universitaetsrecht

 

Illustration Rechtsgrundlagen  HINWEIS: Derzeit wird die Satzung der PLUS überarbeitet. Die aktuell gültige Version der Satzung finden Sie auf der Seite der Rechtsabteilung.